Ampel arbeitet noch an Grundlage für Bezahlkarte für Flüchtlinge

Die Union drängt, die Ampel will sorgfältig beraten: Erneut hat das Thema Bezahlkarte für eine hitzige Debatte im Bundestag gesorgt.

So ungefähr könnte die Bezahlkarte aussehen (Montage)
So ungefähr könnte die Bezahlkarte aussehen (Montage)Imago / Bihlmayerfotografie

In der hitzigen Debatte über eine bundesgesetzliche Regelung für die Bezahlkarte für Flüchtlinge haben Vertreter der Ampel-Koalition um Geduld gebeten. Der Gesetzgebungsprozess solle gut abgeschlossen werden, dafür nehme man „noch ein paar Verhandlungsrunden in Kauf“, sagte die SPD-Abgeordnete Natalie Pawlik im Bundestag. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Andreas Audretsch, verwies auf Prüfaufträge im Regierungsentwurf, die derzeit noch bearbeitet würden. Der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae betonte, bereits jetzt sei kein Bundesland daran gehindert, eine Bezahlkarte einzuführen.

Das Thema sorgte am Donnerstag im Parlament in Berlin erneut für einen Schlagabtausch. Die Union hatte die Bezahlkarte auf die Tagesordnung gebracht. Sie brachte einen Gesetzentwurf ein, der weitgehend wortgleich dem in der Bundesregierung vereinbarten Entwurf entspricht. Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke warf insbesondere den Grünen vor, die Umsetzung zu verschleppen. Sie blockierten die rechtssichere Einführung der Bezahlkarte, sagte Stracke.

Regionen in Bayern testen Bezahlkarte

Der Grünen-Politiker Audretsch widersprach. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beweise, dass eine rechtssichere Einführung der Bezahlkarte bereits möglich sei, sagte er und verwies auf die am Donnerstag in vier bayerischen Pilotregionen gestartete Karte. Auch seine Fraktion sei damit einverstanden, für die flächendeckende Einführung eine gesetzliche Klarstellung im Bund vorzunehmen. „In genau dem Prozess sind wir jetzt“, sagte Audretsch.

Anfang des Monats hatte sich das Bundeskabinett auf einen Entwurf verständigt. Er sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt wird. Zugleich soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.

Möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge

Einige Punkte blieben dabei offen, die im Bundestag abschließend geklärt werden sollen. Dazu gehört die Frage, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird. Es gehe dabei auch um Integration, sagte die Grünen-Abgeordnete Stephanie Aeffner. Für Studierende oder Azubis, argumentierte sie im Bundestag, könnte eine Bargeldbegrenzung zum Problem werden, wenn sie das Essen in der Mensa oder gebrauchte Bücher dadurch nicht bezahlen können.

Bund und Länder hatten sich im November auf eine möglichst einheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge verständigt. Die Geldkarte soll Bargeldzahlungen an Schutzsuchende einschränken, aber auch Überweisungen ins Ausland verhindern. 14 der 16 Bundesländer wollen gemeinsam ein System für die Karte entwickeln. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen eigene Bezahlkarten.

Bezahlkarten in Kommunen sehr unterschiedlich

In einigen Kommunen gibt es längst Bezahlkarten, allerdings in sehr unterschiedlicher Ausprägung. In Hannover wurde eine Bezahlkarte eingeführt, über deren Guthaben die Leistungsempfänger weitgehend frei entscheiden können. Das am Mittwoch in Bayern präsentierte Pilotprojekt sieht dagegen eine Begrenzung der möglichen Bargeldabhebung auf 50 Euro im Monat vor. Mit der dortigen Bezahlkarte wird zudem Online-Shopping nicht möglich sein.

Der Gesetzentwurf der Union wurde am Donnerstag zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen. Nach dieser kommt der Bundestag erst in der zweiten Aprilwoche wieder für Beratungen zusammen.