EKBO-Synode beschließt Kirchenamtsverbot für AfD-Mitglieder

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beschließt Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur innerkirchlichen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt.

Die Plenartagung der EKBO-Synode im Görlitzer Kulturforum Synagoge.
Die Plenartagung der EKBO-Synode im Görlitzer Kulturforum Synagoge.Sibylle Sterzik

„Ich habe das Wort Gottes stehts vor Augen.“ Diese Worte auf Hebräisch und Deutsch stehen über den Thoraschrein in der ehemaligen Synagoge von Görlitz. An ­diesem besonderen Ort hat die Landes­synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) getagt. Das gab es noch nie: Synode in der Synagoge, heute wiederaufgebaut und genutzt als Kulturforum Görlitzer Synagoge in der Otto-Müller-Straße. Umso mehr war es ein besonderer Augenblick, als die Synodalen sich auf ein klares Wort gegen menschenfeindliche Ziele der AfD verständigten.

Klare Absage an Rechtsradikale

Aus aktuellem Anlass rief Bischof Christian Stäblein zu Beginn der Synode am Freitag in Görlitz dazu auf, Populismus, Rechtsradikalismus und Extremismus eine klare Absage zu erteilen. Wo von millionenfacher „Remigration“ geredet werde, sei die Würde des Menschen längst aufgegeben und verloren, sagte Stäblein in seinem Wort des Bischofs vor der Synode. Rechtsextremes Gedankengut sei mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar. Der Bischof begrüßte zugleich das Vorgehen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gegen einen Pfarrer, der für die AfD kandidiert. Die Kirchenleitung habe dort in aller Klarheit gehandelt, „angemessen und notwendig“.

 

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Präses Harald Geywitz sagte in Görlitz, die Würde jedes Menschen als Ebenbild Gottes müsse mit aller Kraft geschützt werden. Dieser christliche Anspruch müsse gewahrt und auch gegen Demokratiefeinde verteidigt werden. Wenn sich eine Partei wie die AfD „offesichtlich immer weiter radikalisiert und immer menschenfeindlichere Positionen vertritt“, sei eine Grenze erreicht, sagte Geywitz. Es sei unvereinbar mit dem christlichen Bekenntnis, „dort als Mitglied oder anderswie mitzumachen“.

AfD-Mitgliedschaft unvereinbar mit christlichem Bekenntnis

Klare Kante gegen die Angriffe der AfD auf die Würde von Menschen, zeigt auch die beschlossene Erklärung „Für Demokratie einstehen und Dialog fördern“ der Landessynode. Eingebracht hatte sie der Ältestenrat der Landessynode. Sie wurde um folgende Klausel erweitert: „Die Landessynode hält angesichts der erkennbaren weiteren Radikalisierung der AfD, die in ihrer Gesamtheit immer stärker menschenfeindliche Ziele verfolgt, die Mitgliedschaft oder tätige Unterstützung dieser Partei, wie bei der Wahrnehmung eines Mandats für unvereinbar mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus. Das bedeutet eine Unvereinbarkeit mit Ämtern und Aufgaben, beispielsweise dem Ältestenamt sowie den Ämtern im Verkündigungsdienst in unserer Landeskirche.“

Die Kirchenleitung wird gebeten, so schnell wie möglich die erforderlichen Rechtsänderungen durch eine „Verordnung mit Gesetzeskraft“ zu regeln. Für die Kirche seien Demokratie und Rechtsstaat nicht verhandelbar, „und wer sie aktiv bekämpft, muss mit unserem Widerstand rechnen“, so der Beschluss weiter. Die Kirche danke zugleich „allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich um ein politisches Mandat bewerben und dafür Zeit, Kraft und Leidenschaft investieren“. Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung und ihr Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hätten Respekt und Wertschätzung verdient.

Kritik an der russisch-orthodoxen Kirche

Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) rief in einem Videogrußwort zur Synodentagung zum Bekenntnis für die Demokratie auf. Wahlprogramm und Akteure der AfD gäben Anlass zur Frage, ob deren Haltung und Geist dem Zusammenhalt der Gesellschaft dienten, sagte er dort am Samstag. Es sei an der Zeit, aus „stumpfsinnigem Populismus“ herauszukommen.

Das Kirchenparlament kritisierte auch die russisch-orthodoxe Kirche scharf. Diese habe den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als „Heiligen Krieg“ gerechtfertigt und damit den Boden der Kirche verlassen, heißt es in einem Beschluss vom Samstag: „Krieg kann niemals heilig sein.“ Die Landessynode sei entsetzt über die Haltung der russisch-orthodoxen Kirche. Ukrainische Christinnen und Christen sowie diejenigen in der russisch-orthodoxen Kirche, die „den Angriffskrieg Russlands kritisieren“, verdienten einmütige ­Unterstützung.

Für die Einführung von Religion als Lehrfach

Das Kirchenparlament betonte, es stelle sich in dieser Frage an die Seite der tschechischen Partnerkirche, der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder, und unterstütze deren Anliegen, eine deutliche Stellungnahme des Weltrates der Kirchen zu erreichen, heißt es weiter in dem Beschluss.

Die Synode sprach sich auch für die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen-Religion an den Berliner Schulen aus. Zudem befürworteten die Kirchenparlamentarier deutlich alle notwendigen Maßnahmen, sexualisierte Gewalt umfassend und nachdrücklich innerkirchlich aufzuarbeiten. Der nach dem Zwischenbericht der Kirchenleitung zur Forum-Studie über sexualisierte Gewalt eingebrachte Antrag auf die ergänzenden Maßnahmen, nun alle Personalakten von Pfarrpersonen vollständig und systematisch zu sichten, wurde einstimmig befürwortet. Das und weitere Schritte zum Einsatz materieller und personeller Ressourcen werden auf der Herbstsynode 2024 erneut Thema sein.

Die vier Bischöfe der EKBO: Wolfgang Huber, Klaus Wollenweber, Christian Stäblein und Markus Dröge.
Die vier Bischöfe der EKBO: Wolfgang Huber, Klaus Wollenweber, Christian Stäblein und Markus Dröge.EKBO / Matthias Kindler

Auf Antrag des Kirchenkreises Prignitz wurde das Kirchengemeindestrukturgesetz geändert und dadurch die Möglichkeit geschaffen, über Verpachtungen von gemeindeeigenem Grund und Boden auch in den Ortskirchenräten mit zu entscheiden. Auch dem Antrag des Kirchenkreises Cottbus, die Landeskirche möge sich für die Wiedereinführung einer Schlichtungsstelle bei Schäden, zum Beispiel an Kirchen und Privathäusern infolge des Tagebaus starmachen, wurde befürwortet. Ebenso ein Kirchengesetz, dass das Ende der Amtszeit der Generalsuperintendent*innen auf Ende 2031 begrenzt und eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterbeiträgen.

Eine beantragte Inflationsausgleichszahlung rückwirkend auch für Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenbeamten im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ein Gesetz mit dem zungenbrecherischen Namen „Unteralimentierungs-Verhinderungsgesetz“ fanden keine Mehrheit im Kirchenparlament. Denn das schlüge mit 25 Millionen Euro zu Buche, wie Konsistorialpräsidentin Viola Vogel bilanzierte. Inflationsausgleich aufgrund von Kaufkraftverlust erhalten alle EKBO-Beschäftigten. Doch weil Pfarrerinnen und Pfarrer bereits seit März von einer Erhöhung ihrer Besoldung in Höhe von circa 9 Prozent aufgrund des Tarifabschlusses von Ländern und Kommunen profitieren und Sonderzahlungen nicht möglich seien, lehnten die Synodalen die Zusatzzahlung ab.

Diskussion um Pfarrgehälter

Dennoch flammte eine heftige Debatte auf. Würdigt die Landeskirche die Arbeit ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer genügend, wenn sie in der Rangliste der EKD-Landes­kirchen bei der Bezahlung ihrer Pfarrerschaft auf dem vorletzten Platz steht, nur noch vor der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands? Wäre es nicht angemessen, mehr als die bisher 92 Prozent der Bundesbeamtenbesoldung zu bezahlen und diesen Prozentsatz anzuheben? Diese Frage wolle sie mit in die Kirchenleitung nehmen, ­versprach Viola Vogel und weckte vorsichtige Hoffnung auf mehr finanzielle Anerkennung für die Pfarrerinnen und Pfarrer.

Diese erhalten seit Jahren keine Sonderzahlungen mehr, kein 13. Gehalt, keine Corona-Prämie. So mancher sieht darin eine Benachteiligung von Pfarrer*innen. Tragen sie doch neben ihrem Pfarrdienst eine hohe finanzielle Verantwortung und fungieren als wichtige Moderatoren, so Superintendent Uwe Simon. Anders sah das Pfarrer Peter Sachse. „Ich finde es peinlich, wie wir hier um Geld feilschen.“ Für ihn liege die Attraktivität des Pfarrberufes darin, die Botschaft des Evangeliums weiterzutragen. Und er schloss: „Wir sollten stattdessen darüber nachdenken, ob wir nicht das beamtenähnliche Dienstverhältnis für Pfarrerinnen und Pfarrer auflösen.“ Viola Vogel sagte zudem, die Attraktivität des Pfarrberufs müsse im Blick bleiben. Dazu könne beispielsweise auch eine Zahlung von Zulagen für Landpfarrerstellen erwogen werden.

EKBO feiert Jubiläum

Im Mittelpunkt der Tagung stand auch das 20-jährige Jubiläum der EKBO. Sie wurde am 1. Januar 2004 von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz als Landeskirche neu gegründet. An diesen Prozess erinnerten Ehrengäste auf der Tagung, unter anderem der ehemaligen Bischof Wolfgang Huber in seiner Predigt im Eröffnungsgottesdienst, aber auch der frühere Görlitzer Bischof Klaus Wollen­weber in einer Festrede.

Aus diesem Anlass wurde auch die Broschüre „20 Jahre EKBO“ erstellt und verteilt und im Restaurant „Jonathan“, einem ehemaligen Patrizierhaus gefeiert. Glückwünsche zum Jubiläum und Grußwort zur Synode überbrachten auch Octavian Ursu, Oberbürgermeister von Görlitz, Waldemar Pytel, Bischof von der Diözese ­Wroclaw der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen, Wolfgang Ipolt, katholischer Bischof des Bistums Görlitz und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer.