EKD-Ratsvorsitzende Fehrs: Keine Kirchenämter für AfD-Mitglieder

AfD-Mitglieder im Kirchenvorstand oder im Gemeinderat? Für die EKD-Ratsvorsitzende Fehrs ist das ein No-Go. In der Praxis sei es jedoch schwierig, jemanden auszuschließen.

Bischöfin Kirsten Fehrs während der EKD-Synode in Ulm (Archivbild aus 2023)
Bischöfin Kirsten Fehrs während der EKD-Synode in Ulm (Archivbild aus 2023)epd-bild / Heike Lyding

Eine Mitgliedschaft in der AfD verträgt sich nach Ansicht der kommissarischen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, nicht mit einem Amt in der Kirche. „Die AfD propagiert eine menschenverachtende Politik und wird wahrscheinlich in naher Zukunft verfassungsrechtlich als rechtsextrem eingestuft“, sagte die Hamburger Bischöfin in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Die führenden Vertreter der Partei distanzieren sich nicht von rechtsextremen Positionen. Das ist mit Kirchenämtern nicht vereinbar.“

Das in die Praxis umzusetzen, sei allerdings aus rechtlichen Gründen anspruchsvoll, räumte die Geistliche ein. „Wir müssen noch eine Form finden, wie wir das in konkretes Recht übersetzen können.“

Fehrs hatte sich bereits mehrfach gegen Extremismus positioniert und sich zuletzt auch einer Warnung der katholischen Bischöfe zur AfD angeschlossen. Dafür habe sie viel Zustimmung bekommen, aber auch Kritik. „Hier gibt es einerseits Zuschriften, die sich Sachargumenten verschließen und verbal aggressiv unterwegs sind. Andere Menschen, die mit der AfD sympathisieren, beanspruchen für sich: Wir sind Christenmenschen und merken, dass wir wenig gehört werden“, so Fehrs. Mit ihnen wolle die Kirche im Gespräch bleiben.