Bundestag verabschiedet Digitale-Dienste-Gesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet. Der deutsche Rechtsrahmen soll mit dem Gesetz an den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union angepasst werden soll. Der DSA schreibt unter anderem vor, dass Internet-Plattformen wie soziale Netzwerke und Onlinehändler Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen. Außerdem werden die Plattformen zu mehr Transparenz verpflichtet und die Verbraucherrechte gestärkt.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Grüne und FDP. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, die Gruppe der Linken enthielt sich. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) tritt durch das neue Gesetz weitestgehend außer Kraft.

Auch beim Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Netz soll der DSA helfen, der die Umsetzung dessen auf EU-Ebene regelt. Nach Bundestagsangaben konkretisiert das nun verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz die jeweiligen Zuständigkeiten der Behörden hierzulande. Für die Aufsicht der Plattform-Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll demnach die Bundesnetzagentur zuständig sein. Weitere Sonderzuständigkeiten sollen etwa bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen werden.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Detlef Müller bezeichnete das Digitale-Dienste-Gesetz als wichtigen Schritt, weil sich „Desinformation und Hasskommentare auf Plattformen wie TikTok, Instagram und Co.“ zu einer echten Gefahr für die Demokratie und den konstruktiven Diskurs entwickelt hätten.

Das Gesetz soll die Möglichkeiten zu finanziellen Sanktionen, die der DSA vorgibt, laut Bundestag voll ausschöpfen. Bei Verstößen gegen den DSA könnten Plattformbetreiber demnach mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Zudem soll der jeweilige Koordinator für digitale Dienste auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen und Zugriff auf die Daten von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen erhalten. Der DSA gilt seit 17. Februar vollständig in allen EU-Mitgliedstaaten.