Über Anklage gegen AfD-Politiker Halemba ist bisher nicht entschieden
Fast vier Monate nach Anklageerhebung gegen den 23-jährigen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba hat das Amtsgericht Würzburg noch nicht über die Zulassung der Anklage entschieden. Eine Begründung dafür lieferte ein Gerichtssprecher auch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Dienstag nicht. „Zeitpunkt und Umfang der Prüfung“ der Zulassung der Anklage hingen von der Aktenlage ab, teilte er weiter mit. Diese Punkte fielen zudem „in den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit“.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach umfangreichen Ermittlungen Ende Mai vor dem Jugendgericht Anklage gegen Halemba erhoben. Sie wirft ihm Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Diese umfassen vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Neben Halemba wurde auch gegen eine weitere Person in diesen Fällen Anklage erhoben.
Halemba soll unter anderem im Jahr 2023 versucht haben, einen Rechtsanwalt dazu zu nötigen, Einfluss auf ein laufendes Parteiausschlussverfahren gegen eine andere Person zu nehmen. Zudem soll der Beschuldigte in seinem Studentenverbindungszimmer einen gedruckten „SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei“ von 1939 aufgehängt haben. Im Fall eines „Sieg Heil“-Eintrags im Gästebuch der Burschenschaft Prager Teutonia zu Würzburg wurde das Ermittlungsverfahren aus Mangel an ausreichenden Beweisen eingestellt.
Der Jugendrichter sei in diesem Fall zuständig, da Halemba zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten teilweise noch 20 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Halemba und ein weiterer Angeklagter der Burschenschaft haben laut Mitteilung die Anklagevorwürfe ausdrücklich bestritten. Der Bayerische Landtag hatte die Immunität Halembas mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2023 und vom 25. April 2024 aufgehoben, damit die Staatsanwaltschaft ermitteln konnte. (01/2849/24.09.2024)