Synode der EKBO: Maßnahmen für eine Kirche ohne Rassismus

Vom 22. bis 25. November kommt in Berlin das Kirchenparlament der EKBO zusammen. Wichtige Beschlüsse stehen auf der Agenda: Strukturänderungen, Wahlzeitraumänderungen und Kirche ohne Rassismus.

Viola Vogel (li.) wurde im Frühjahr 2023 zur Konsistorialpräsidentin der evangelischen Kirche in Berlin gewählt. Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, gratulierte.
Viola Vogel (li.) wurde im Frühjahr 2023 zur Konsistorialpräsidentin der evangelischen Kirche in Berlin gewählt. Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, gratulierte.epd / Rolf Zöllner

Vom 22. bis 25. November kommt in Berlin das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zusammen. Die Synode der Landeskirche will sich bei ihrer nächsten Tagung mit einer Vielzahl von Themen befassen. Auf der Tagesordnung stehen unter ­anderem ein Papier für eine Kirche ohne Rassismus sowie Haushalts­fragen. Die viertägigen Beratungen des Kirchenparlaments beginnen am 22. November mit einem Gottesdienst in der Nikolaikirche in Potsdam. An den drei Folgetagen werden sie in Berlin fortgesetzt. Dort wird am 23. November auch das ­traditionelle Wort des Bischofs ­erwartet, in dem Bischof Christian Stäblein zu aktuellen politischen und kirchlichen Fragen Stellung nehmen will.

Antrag: Kirche ohne Rassismus

In einem Antrag an die Synode werden „weitere Maßnahmen auf dem Weg für eine Kirche ohne Rassismus“ empfohlen. Dort heißt es unter anderem, die Auseinandersetzung mit Rassismus berühre „nahezu alle Fragen nach der Zukunft der Kirche“. Es gehe dabei um das zentrale Thema Gerechtigkeit ebenso wie um die Aufarbeitung der ­Geschichte von Mission und Kolonisierung, um Diskriminierung in Vergangenheit und Gegenwart, Weltverantwortung und gesellschaftliche Vernetzung. „Rassismus ist Sünde und schadet der Seele“, heißt es weiter in dem Antrag. Die Landeskirche müsse unter anderem die Antirassismus-Arbeit mit Kindern stärken, ­eigene Regelungen und Leitbilder mit Blick auf rassistische oder ausschließende Inhalte und Strukturen überprüfen und die Vielfalt in den Entscheidungsstrukturen der Gemeinden fördern.

Für das laufende Jahr soll den ­Synodenunterlagen zufolge ein Nachtragshaushalt in Höhe von gut 454 Millionen Euro beschlossen werden. Vorgesehen waren gut 427 Millionen Euro. Bei der Planung ­seien zunächst mögliche negative Auswirkungen durch Corona-Pandemie und Inflation berücksichtigt worden, heißt es dort. Statt der bislang eingeplanten gut 260 Millionen Euro würden nun jedoch knapp 285 Millionen Einnahmen aus Kirchensteuern erwartet. Die Planung ­werde auch deshalb angepasst. Für die kommenden beiden Jahre soll ein Doppelhaushalt beschlossen werden. Dort sind für 2024 gut 473 Millionen Euro und für 2025 knapp 485 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich werden den Unterlagen zufolge für 2024 rund 4,5 Millionen Euro und für 2025 rund 3 Millionen Euro zweckgebundene Mittel aus Nachlässen und Spenden eingeplant.

Anträge zu Inflationsausgleichszahlung

Das Kirchensteueraufkommen der ersten sieben Monate des laufenden Jahres bewege sich nahezu auf dem Vorjahresniveau, sei jedoch „stark volatil und zuletzt mit fallender Tendenz“, heißt es in der Vorlage der Kirchenleitung zum Doppelhaushalt. Es werde deshalb für 2024 von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen gegenüber 2022 in Höhe von gut 9 Millionen Euro ausgegangen. Für 2025 werde ein Rückgang gegenüber 2024 in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro erwartet.

Die Ausgaben für Sozialhilfe sind leicht gesunken
Die Ausgaben für Sozialhilfe sind leicht gesunkenImago / Photothek

Mehrere Anträge sprechen sich für die Gleichstellung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen aus. Zum Ausgleich von inflationsbedingten Belastungen der Jahre 2022 und 2023 sollen Pfarrerinnen und Pfarern sowie ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im Jahre 2023 eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3000 Euro bekommen.

In der EKBO ist die Zahlung dieses Ausgleichs für Pfarrpersonen  im  öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bisher nicht vorgesehen, wie sie staatliche Beamte bekommen, aber auch für die Angestellten der Landeskirche geplant ist. Auch bei Gliedkirchen der EKD, die das Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD für Pfarrerinnen und Pfarern sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten (BVG.EKD) übernommen haben, wird dieser Inflationsausgleich gezahlt. Dazu liegen dazu sechs Anträge von ­Kirchengemeinden vor: von der Kirchengemeinde Zur Heimat in Berlin-Zehlendorf, der Emmaus-Kirchengemeinde in ­Berlin-Zehlendorf, Beerfelde und Hangelsberg sowie Falkensee-Seegefeld und der Kirchengemeinde Luckau. Der Ständige Ordnungsausschuss votiert allerdings dafür, die Anträge abzulehnen.

Herbsttagung in 2024 mit der Landesjugendvertretung

Die Kreissynode des Kirchenkreises Wittstock-Ruppin beantragt eine Änderung der Grundordnung in Artikel 17. Die Ältesten sollen statt für die Dauer von sechs Jahren nur für vier Jahre gewählt werden. Begründung ist, dass viele Ehrenamtliche eine so lange Zeitspanne nicht mit ihrer Lebensplanung vereinbaren können. Auch zu diesem Antrag ­votiert der Ordnungsausschuss ablehnend.

Zur nächsten Herbsttagung der Landessynode von 21. bis 23. November 2024 wird es am 22. November 2024 eine gemeinsame Tagung von Landesjugendvertretung und Landessynode der EKBO geben. Dazu soll die Landessynode auf der diesjährigen Herbsttagung eine eigene Ordnung beschließen. Dafür hat der Ältestenrat einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Die gemein­same Tagung wird mit Jugend­lichen   aus allen Kirchenkreisen und Jugendverbänden in der Landeskirche durchgeführt. Der Ältestenrat und die EJBO werden diese gemeinsame Sitzung vorbereiten.

Interessant für die Diskussion auf der Landessynode dürften die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Struktur und Leitung der Kirchenleitung sein.  Das Gremium hat die Aufgabe „vor allem in theologischer Perspektive  – einerseits  die  Leitungsstrukturen,  -ämter  und  -prozesse auf allen Ebenen der EKBO sowie die Entwicklung der Parochie in den Blick zu nehmen und andererseits an der Priorisierung von Handlungsfeldern weiter zu arbeiten“. Zunächst hat die AG in fünf Sitzungen die Leitungsämter in der EKBO unter die Lupe genommen. Sie empfiehlt, die Ergebnisse und Auswirkungen des Kirchengemeindestrukturgesetzes und des Mindestmitgliederzahlgesetzes 2027, zwei Jahre nach der ersten gemeinsamen Ältestenwahl, ­ zu evaluieren.  Zudem soll geprüft werden, ob neue Strukturen wie eine Gesamtkirchengemeinde auch für städtische Räume eine Struktur sein könnte.

Von der Generälin zur Regionalbischöfin

Neben Strukturen geht es bei dem Bericht auch um Bezeichnungen von Leitungsämtern. So schlägt die AG vor, den Titel Generalsuperintendent oder -intendentin in in Regionalbischof oder -bischöfin zu ändern. Mit der ­Angleichung an andere EKD-Gliedkirchen wäre auch die Einführung der Bezeichnung Landesbischof verbunden. Eine weitere Empfehlung bezieht sich auf das Amt der Superintendentin. Geprüft werden soll, ob nicht mehr Doppelspitzen geschaffen werden können, um den Umfang dieses Amtes auf mehrere Schultern zu verteilen. Dabei wird auch in den Blick genommen, das Amt einer Superintendentin für Frauen attraktiver zu machen.

Die Synode ist das oberste Leitungsgremium der Landeskirche. Ihre Mitglieder werden meist gewählt. Bischof, Konsistorialpräsidentin und einige weitere Repräsentanten der Kirche gehören ihr qua Amt an. Die 108 Synodalen vertreten knapp 834000 Protestantinnen und Protestanten in fast 1100 Kirchengemeinden in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen.