Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil die Rechte leiblicher Väter gestärkt – das geltende Familienrecht sei bisher nicht ausreichend.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte biologischer Väter gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte biologischer Väter gestärktImago / Bihlmayerfotografie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte biologischer Väter gestärkt. Sie müssen sich laut einem verkündeten Urteil nach der Trennung von der Mutter mehr um das Kind kümmern können. Haben sie zu ihrem Kind eine „sozial-familiäre Beziehung“ aufgebaut, verstößt es gegen das Elterngrundrecht, wenn ihnen wegen des neuen Lebensgefährten der Mutter und rechtlichen Vaters des Kindes verwehrt ist, selbst rechtlicher Vater zu werden, entschied das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Verfassungsbeschwerde hatte Teil-Erfolg

Auch der leibliche Vater könne sich auf das Elterngrundrecht berufen und müsse die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten können, betonte das Gericht. Im konkreten Fall hatte eine Mutter aus Sachsen-Anhalt zugestimmt, dass ihr neuer Lebensgefährte die rechtliche Vaterschaft für ihren im April 2020 geborenen Sohnes übernimmt. Der leibliche Vater hatte zuvor die Vaterschaft beantragt. Der neue Lebensgefährte kam jedoch mit Zustimmung der Mutter kurz darauf mit der Anerkennung der rechtlichen Vaterschaft einer gerichtlichen Entscheidung zuvor.

Die Verfassungsrichter kippten mit ihrer Entscheidung eine gesetzliche Bestimmung zur Vaterschaftsanfechtung, die allerdings bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2025 in Kraft bleibt.