Ampel und Union wollen Verfassungsgericht schützen

Die Ampel-Parteien und die Union wollen beim Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts nun doch zusammenarbeiten. Für Änderungen im Grundgesetz braucht es die gemeinsame Mehrheit.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in KarlsruheImago / Zoonar

Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP verhandeln mit der Unionsfraktion über einen stärkeren Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Alle drei Seiten bestätigten in Berlin, die Gespräche über einen Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) würden nach Ostern fortgesetzt. Buschmann erklärte, man wolle in dieser Wahlperiode zu einer Einigung kommen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor antidemokratischer Einflussnahme sei dringend notwendig. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt und das Bundesministerium für Justiz einen ersten Regelungsvorschlag gemacht hat.“ Er freue sich „auf zügige und konstruktive Gespräche“, sagte von Notz. Aus der Unionsfraktion und der SPD wurden die geplanten Gespräche bestätigt, aber keine Einzelheiten zu Inhalten und Zeitplan genannt.

Für potenzielle Gefahren gerüstet sein

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post hatte berichtet, ein Entwurf aus dem Justizministerium sehe unter anderem vor, die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts sowie die Wahl, Zahl und Amtszeit der Richterinnen und Richter sowie die Verbindlichkeit der Karlsruher Entscheidungen im Grundgesetz zu regeln. In dem zwölfseitigen Arbeitspapier aus dem Justizministerium, das der Zeitung vorliege, heiße es: „All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen.“

Justizminister Buschmann bestätigte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), sein Ministerium habe einen „Gesetzentwurf als Arbeitsdokument“ vorgelegt. Es sei wichtig, für potenzielle Gefahren gerüstet zu sein: „Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können.“ Das Ziel sollte sein, „in dieser Legislaturperiode etwas hinzubekommen“, sagte Buschmann dem RND. Der FDP-Politiker begrüßte die Bereitschaft der Union zu Verhandlungen. Es würden nun vertrauliche Gespräche geführt.

Zentrale Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Grundgesetz zu verankern

Angesichts des Erstarkens extremer Parteien, insbesondere der AfD, hatte zum Jahresanfang eine Diskussion darüber begonnen, wie wichtige Institutionen des Rechtsstaats vor Versuchen, sie zu schwächen, geschützt werden können. Ziel der politischen Gespräche in Berlin ist es, zentrale Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Grundgesetz zu verankern, sodass sie nicht mit einfacher Mehrheit verändert oder abgeschafft werden können.

Die Union, deren Stimmen für die Änderungen gebraucht werden, hatte zunächst ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert, dann aber auf Initiative von CDU-Parteichef Friedrich Merz wieder einen Rückzieher gemacht.

Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Karpenstein, erklärte, das Vorhaben werde den Rechtsstaat deutlich krisenfester machen. Die dauerhafte Absicherung der Gewaltenteilung in Bund und Ländern sei eine überparteiliche Verantwortung. Der Anwaltverein setzt sich seit den Verfassungskrisen in Ungarn und Polen dafür ein, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.