Wölfe: Umweltministerium weist Rücktrittsforderung an Meyer zurück

Im weiterhin scharfen Streit um den Umgang mit Wölfen hat das niedersächsische Umweltministerium die Forderung von Artenschützern nach Rücktritt von Ressortchef Christian Meyer (Grüne) als „völlig absurd“ zurückgewiesen. Der in Wolfsburg ansässige Freundeskreis freilebender Wölfe hatte Meyer am Donnerstag unter anderem vorgeworfen, seine Pläne für schnellere Wolfsabschüsse basierten allein auf einer subjektiven Neuinterpretation von geltenden nationalen Gesetzen und übergeordnetem EU-Recht. Der Minister ignoriere Gerichtsurteile aus Niedersachsen, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. In diesen Beschlüssen seien Ministerien und Behörden angemahnt worden, sich in Sachen Wolfsabschüsse an verbindliches Recht zu halten.

Ministeriumssprecher Matthias Eichler sagte am späten Donnerstagabend dem Evangelischen Pressedienst (epd), alle Vorschläge Meyers basierten auf einem einstimmigen Beschluss von Bund und Ländern auf der letzten Umweltministerkonferenz. Auch die EU-Kommission habe das neue zielgerichtete Verfahren, das in Einzelfällen rasche und unbürokratische Wolfsabschüsse erlaubt, als sinnvoll, rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Anders als vom Freundeskreis behauptet, würden alle Umsetzungen auch vorab öffentlich angekündigt und seien damit rechtlich überprüfbar. Sogenannte „Geheimabschüsse“ fänden nicht statt, Meyer halte sich ausdrücklich an sein beim Staatsgerichtshof erstrittenes Urteil zur Veröffentlichung von Abschussgenehmigungen. Dieses erlaube dem Freundeskreis überhaupt erst, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Auch habe Minister Meyer im Gegensatz zu Behauptungen des Freundeskreises die Förderung für den Herdenschutz auf 7,5 Millionen Euro mehr als verdoppelt. „Wer seine Tiere nicht mit zumutbaren Grundschutz schützt, bekommt keine Entschädigung“, sagte Eichler. Dem Minister gehe es darum, den Wolf in Niedersachsen als Art zu erhalten, aber in einzelnen Problemfällen, wo Wölfe wiederholt Herdenschutzzäune überwänden, einzugreifen. Nur in diesen Fällen – bei überwundenem Herdenschutz und nicht bei ungeschützten Tieren – würden Schnellabschüsse für 21 Tage und 1000 Meter um die betroffene Weide erlaubt.