Verfassungstreue-Check für Beamte beschlossen

Wenige Monate vor der im September anstehenden Landtagswahl hat Brandenburg ein Gesetz zum Schutz des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern beschlossen. Das Gesetz wurde am Freitag in Potsdam vom Landtag mit den Stimmen der regierenden SPD, CDU und Grünen in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Es verpflichtet Behörden vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst zu Regelanfragen beim Verfassungsschutz.

Dadurch soll geklärt werden, ob Erkenntnisse vorliegen, die am Eintreten der Kandidatinnen und Kandidaten für die freiheitlich demokratische Grundordnung zweifeln lassen. Es würden nur Erkenntnisse mitgeteilt, die ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden, heißt es im Gesetz unter Anspielung auf den Einsatz von V-Leuten bei der Beschaffung von Informationen. Bei Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte gilt die neue Regel ausschließlich für Fälle, in denen der Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht besteht.

Die Änderungen im Landesbeamten- und im Landesdisziplinargesetz stellten einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Datenschutz dar. Dieser sei jedoch „zulässig, gerechtfertigt und angemessen“, heißt es in dem Gesetz weiter. Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 einen Bericht vorzulegen, in dem die Umsetzung der neuen Regelungen mit Blick auf die Wirksamkeit der beschlossenen Neuerungen bewertet wird.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) verteidigte das Gesetz gegen Kritik der Linken und der AfD. Es sei keine „schlechte Neuauflage des Radikalenerlasses“ von 1972. Das Gesetz werde das Beamtentum vor Extremisten „jeglicher Couleur“ schützen. „In Zukunft wird es Verfassungsfeinden schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden“, sagte er.

Die Möglichkeiten von Disziplinarverfahren würden geschärft. Dabei könnten Abfragen beim Verfassungsschutz zur Klärung der jeweiligen Vorwürfe beitragen. Im Übrigen sei es ausschließlich bei schwersten Vergehen möglich, Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Stübgen äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz der von der AfD angekündigten Klage standhalten wird.

Die Linken-Abgeordnete Marlen Block sagte, das Gesetz beschränke die Möglichkeiten des Rechtsschutzes in Disziplinarverfahren. Sie wies auf Kritik von Gewerkschaften an der Vorlage hin. Diese sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Sie äußerte überdies Zweifel daran, dass das Gesetz Whistleblower und Opfer von Mobbing vor Verfolgung schützen wird.

Der CDU-Abgeordnete Börn Lakenmacher betonte, auch in Zukunft könnten Beamte gegen ihre Entfernung aus dem Dienst juristisch vorgehen und klagen. Das Gesetz werde Disziplinarverfahren dennoch beschleunigen.

Die AfD-Abgeordnete Lena Kotré warf der Landesregierung vor, kein Interesse an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu haben. Sie sprach von „Demokratie-Simulation“.