Urteil wegen Nötigung gegen Jesuitenpater rechtskräftig

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung des Jesuitenpaters Jörg Alt aufgrund seiner Beteiligung an einer Straßenblockade im Sommer 2022 als rechtskräftig bestätigt.

Jesuitenpater Jörg Alt klebt sich immer wieder an Straßen fest. Dafür wird er jetzt rechtskräftig verurteilt
Jesuitenpater Jörg Alt klebt sich immer wieder an Straßen fest. Dafür wird er jetzt rechtskräftig verurteiltepd-bild / Tim Wegner

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung des Jesuitenpaters Jörg Alt wegen seiner Teilnahme an einer Straßenblockade im Sommer 2022 als rechtskräftig bestätigt. Das Gericht teilte in München mit, dass der 3. Strafsenat die Revision gegen das Berufungsurteil verworfen habe. Damit ist die Verurteilung Alts in der zweiten Instanz durch das Landgericht Nürnberg-Fürth vom 30. April dieses Jahres gültig. Demnach wurde der Jesuitenpartner für seine Beteiligung an einer „Klimakleber“-Aktion wegen Nötigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von insgesamt 500 Euro verurteilt.

Alt hatte seine Revision gegen das Landgerichts-Urteil damit begründet, dass seine Beteiligung an der Sitzblockade auf dem Bahnhofsplatz am 16. August 2022 als „Notstandshandlung“ gerechtfertigt gewesen sei. Dieser Argumentation folgten die Richter aber nicht. Nach Auffassung des Senats scheitere eine solche Rechtfertigung schon alleine deshalb, weil dem Angeklagten „verschiedene mildere Mittel“ zur Erreichung seines politischen Ziels zur Verfügung gestanden hätten. Er hätte schließlich auch legal demonstrieren, sein Petitionsrecht nutzen oder auch das direkte Gespräch mit Regierungsmitgliedern suchen können.

Jesuitenpater Alt verteidigt Tat als „Zivilen Ungehorsam“

Alt war in dieser Angelegenheit in erster Instanz bereits am 30. November 2023 wegen Nötigung in 13 Fällen zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth änderte das Urteil als Berufungsinstanz dahingehend ab, dass nur zehn durch die Blockade genötigte Autofahrer konkret ermittelt wurden. Der 3. Strafsenat vertrat nach der Revisionsverhandlung die Auffassung, dass die 25 bis 40 Minuten währende Blockade eines Hauptverkehrsknotens in Nürnberg „nicht durch Grundrechte der Teilnehmer der Aktion gedeckt“ und somit „als strafrechtliches Unrecht zu missbilligen“ sei, so die Mitteilung

Der Jesuitenpater hatte bei den beiden vergangenen Verhandlungen seine Tat als „Zivilen Ungehorsam“ verteidigt. Die Politik habe „wissentlich und willentlich gegen die Erfordernisse des Klimaschutzgesetzes verstoßen“, sodass er sich gedrängt gesehen habe, seinerseits mit einem Gesetzesverstoß dagegen zu protestieren. Wenn die Welt das Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad einhalten wolle, blieben nur noch drei Jahre. Die Zeit reiche nicht mehr, um mit herkömmlichen Protestmitteln „oder langwierigen gerichtlichen Klageverfahren“ ein angemessenes Vorgehen zu erreichen, sagte Alt.