Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung des Jesuitenpaters Jörg Alt wegen seiner Teilnahme an einer Straßenblockade im Sommer 2022 als rechtskräftig bestätigt. Das Gericht teilte in München mit, dass der 3. Strafsenat die Revision gegen das Berufungsurteil verworfen habe. Damit ist die Verurteilung Alts in der zweiten Instanz durch das Landgericht Nürnberg-Fürth vom 30. April dieses Jahres gültig. Demnach wurde der Jesuitenpartner für seine Beteiligung an einer „Klimakleber“-Aktion wegen Nötigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von insgesamt 500 Euro verurteilt.
Alt hatte seine Revision gegen das Landgerichts-Urteil damit begründet, dass seine Beteiligung an der Sitzblockade auf dem Bahnhofsplatz am 16. August 2022 als „Notstandshandlung“ gerechtfertigt gewesen sei. Dieser Argumentation folgten die Richter aber nicht. Nach Auffassung des Senats scheitere eine solche Rechtfertigung schon alleine deshalb, weil dem Angeklagten „verschiedene mildere Mittel“ zur Erreichung seines politischen Ziels zur Verfügung gestanden hätten. Er hätte schließlich auch legal demonstrieren, sein Petitionsrecht nutzen oder auch das direkte Gespräch mit Regierungsmitgliedern suchen können.
