Sachsen führt Bezahlkarte für Asylbewerber ab April ein

Die Einführung der Bezahlkarte gilt als umstritten. Eine Einigung der Ampel-Koalition in Berlin hatte sich hingezögert. Sachsen startet als eines der ersten Bundesländer nun ein flächendeckendes Pilotprojekt.

In Sachen Bezahlkarte für Asylbewerber geht der Freistaat Sachsen mit einem flächendeckenden Pilotprojekt ab April an den Start. „Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden“, erklärte Innenminister Armin Schuster (CDU) am Montag in Dresden. Demnach werden in allen zehn sächsischen Landkreisen solche Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben, die bereits in den Kommunen untergebracht sind.

Die Karte wird demnach entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise mit Guthaben aufgeladen. Einmal im Monat kann von der Karte Bargeld in Höhe von 50 Euro abgehoben werden. Die Karte kann im gesamten Freistaat, nicht aber darüber hinaus verwendet werden. Ein Geldtransfer ist Ausland ist nicht möglich. Die Rahmenbedingungen wurden laut Schuster so abgestimmt, dass das Bezahlkartensystem des Pilotprojekts später reibungslos auf die bundeseinheitliche Variante umgestellt werden kann.

Die Bundesregierung hatte sich am Freitag auf die Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen verständigt. Das Kabinett brachte eine Formulierungshilfe für eine solche Regelung auf den Weg. Die konkrete Ausgestaltung soll bei den Ländern liegen. Am kommenden Mittwoch beschäftigt sich noch einmal die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema. Sie hatte sich bereits Ende Januar auf Standards zur Einführung einer solchen Karte für Leistungen an Asylbewerber verständigt. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Geld an Schlepper oder an Angehörige im Ausland überwiesen wird.

Laut einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ wollen die drei Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz vorerst keine eigenen Karten für die bei ihnen untergebrachten Asylbewerber nutzen, sondern auf die vom Bund geplante Bezahlkarte warten. Ein Grund seien die höheren Fallzahlen, die das Vergabeverfahren aufwendiger und zeitintensiver machten.