Nabu SH: EU-Maßnahmen vermögen den Aal nicht zu retten

Der Naturschutzbund (Nabu) Schleswig-Holstein hat die EU-Maßnahmen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Aals kritisiert. Zwar gebe es auch im kommenden Fischereijahr ein sechsmonatiges Aalfangverbot in marinen EU-Gewässern, das die Abwanderung der letzten Aale ins Laichgebiet sichern soll, teilte der Nabu am Freitag in Neumünster mit. Dies sei jedoch dadurch abgeschwächt worden, dass sich die Fischerei einen der Schließungsmonate auswählen könne, in dem das Verbot ausgesetzt wird. Das sei fatal, weil in vielen Ländern ein großer, wenn nicht der größte Teil des Fangs ohnehin in nur einem Monat stattfinde, hieß es.

Der Internationale Rat für Meeresforschung als offizielles EU-Beratungsgremium und das bundeseigene Thünen-Institut setzen sich den Angaben zufolge seit Jahren für ein komplettes europaweites Fangverbot des Aals in allen Lebensstadien ein. Seit eine Evaluation 2020 zu der Erkenntnis kam, dass die beliebten Aalbesatz-Aktionen nicht zum Erhalt der Art, sondern mutmaßlich sogar eher zum Aussterben beitragen, mahnten die führenden Fischerei-Wissenschaftler aus ganz Europa, diese kontraproduktive Maßnahme sofort einzustellen und stattdessen auf die Verbesserung der Lebensräume und den Abbau von Barrieren zu setzen, hieß es. „Währenddessen feiert man in Schleswig-Holstein wider besseres Wissen unbeirrt weiterhin das sogenannte ‚Aalutsetten‘ als angebliche Artenschutzmaßnahme zur Rettung des Aals wie ein Volksfest“, so der Nabu.

Der Nabu Schleswig-Holstein fordere Bund und Länder auf, endlich Verantwortung für die aussterbende Art zu übernehmen und nur Maßnahmen in die eigenen Pläne aufzunehmen, die nachgewiesenermaßen dem Schutzziel dienen, hieß es. Dazu gehörten beispielsweise ein Verbot der Sportfischerei auf den Aal auch im Binnenland sowie eine konsequente Qualitätsverbesserung der Binnengewässer.