Liminski: „Reale Gefahr, das System gegen die Wand zu fahren.“

Mehr Beweglichkeit fordert NRW-Medienminister Nathanael Liminski bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dafür würden die Länder dieses Jahr über den den Rundfunkbeitrag ab 2025 entscheiden.

NRW-Medienminister Nathanael Liminski fordert, noch in diesem Jahr über den Rundfunkbeitrag für 2025 zu entscheiden. „Wir sind uns im Länderkreis einig“, sagt Liminski im KNA-Interview. Dafür fordert der CDU-Politiker mehr Informationen über Einsparmöglichkeiten, aber auch Kosten, die die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verursachen könnten. Die Länder könnten nur über die Reformideen beraten, wenn diese ein „Preisschild“ bekämen, so Liminski. Damit solle auch der Druck in der Diskussion mit den Anstalten erhöht werden.

Daher sei die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit einem Sondergutachten beauftragt worden. „Die Länder machen weiterhin Tempo bei der Reform“, betont Liminski. Es müsse allen Beteiligten klar sein, dass eine reale Gefahr bestehe, das System gemeinsam gegen die Wand zu fahren, wenn man „sich jetzt in die jeweiligen Schützengräben zurückzieht“.

Liminski lobt die Anstalten für weitgehende Reformschritte: „In den letzten zwei Jahren ist bei den Anstalten schon sehr viel mehr in Bewegung, als ich das in den Jahren zuvor erlebt habe.“ Das gelte auch für die „vielgescholtene“ ARD. Gegenüber dem ZDF sei der Verbund aus neun Anstalten im Nachteil, weil der Handlungsbedarf größer sei, so Liminski weiter. Den Reformbedarf beziehe er aber auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. Hier müsse man noch viele Mauern einreißen, die sich in den Köpfen gebildet haben.

Das gelte auch für die mögliche Zusammenlegung von Standorten oder Sendern. Die KEF prüft bis zum Sommer, wie sich die Aufgabe von Doppelstandorten beim Deutschlandradio oder ein möglicher Zusammenschluss von ZDFneo und dem ARD-Sender One finanziell auswirken könnten. Die Länder zeigten mit diesem Schritt auch, „dass das alte Vorurteil, nur Standortpolitik zu betreiben“, nicht zuträfe. „Das nutzen die Anstalten aber natürlich gern, um die eigene mangelnde Beweglichkeit zu begründen“, sagte Liminski.

Auch wenn durch diesen Zeitplan nicht die eigentlich von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro ab Januar 2025 käme, geht Liminski nicht davon aus, dass ARD und ZDF wie 2020 das Bundesverfassungsgericht anrufen. „Wenn wir den Staatsvertrag hinbekommen, werden das auch die Sender bei ihrer Entscheidung berücksichtigen“, so Liminski. Sollten die Anstalten doch noch Karlsruhe anrufen, obwohl eine neue Grundlage für Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorläge, „würden das auch die Richter dort berücksichtigen“.

2020 hatte das Bundesland Sachsen-Anhalt die von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf den heutigen Wert von 18,36 Euro blockiert. Die Anstalten hatten daraufhin das Bundesverfassungsgericht angerufen, das die Beitragserhöhung in Kraft setzte.