Klimaforscher begrüßen Straßburger Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat unzureichende Klimapolitik als Verletzung der Menschenrechte kritisiert. Klimaforscher begrüßen das und richten eine Forderung an die Politik.

Klimaforscher Ottmar Edenhofer  begrüßt das Urteil
Klimaforscher Ottmar Edenhofer begrüßt das UrteilImago / Photothek

Klimaforscher haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu einer Klage aus der Schweiz begrüßt. Dass das Gericht dem Verein der Schweizer Klima-Seniorinnen recht gegeben und unzureichende Klimapolitik als menschenrechtsverletzend anerkannt habe, „ist bahnbrechend“, erklärte der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer. „Dieses Urteil sollte auch andere Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen erinnern: Wer sich Klimaziele setzt, ist dafür verantwortlich, diese einzuhalten.“

Edenhofer betonte zugleich, Europa könne das „1,5-Grad-Celsius-Ziel“ des Pariser Abkommens zur Begrenzung der Erderwärmung alleine nicht halten. Auch die Schweiz trage hier nicht alleine die Verantwortung. Verantwortlich für die Bekämpfung des Klimawandels sei die gesamte internationale Staatengemeinschaft, vor allem die Hauptemittenten. Es seien bindende Mechanismen über Staatsgrenzen hinweg nötig, um Kooperation zu ermöglichen.

Klimaforscher erwartet Reaktion der Politik

Co-Direktor Johan Rockström erklärte, zum ersten Mal habe sich ein internationales Gericht zum Klimawandel als Menschenrechtsfrage geäußert. Dies werde wichtige Auswirkungen für alle Politiker und Politikerinnen, insbesondere für die Regierenden haben. Der EGMR in Straßburg hatte am Dienstag geurteilt, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der mangelhafte Klimaschutz der Schweiz habe das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Konvention für Menschenrechte verletzt.