Hilfswerke: Einigung zum EU-Lieferkettengesetz ist „Meilenstein“

Der Kompromiss für ein EU-Lieferkettengesetz ist aus Sicht von Hilfsorganisationen ein erster, aber wichtiger Erfolg. Trotz Schwächen in den Bereichen Klimaschutz und Finanzsektor sei die in der Nacht beschlossene Regelung „ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten“, erklärte die Initiative Lieferkettengesetz am Donnerstag in Berlin. Die Bundesregierung müsse dem Vorschlag im Europäischen Rat nun zustimmen.

Zuvor hatten sich in Brüssel im sogenannten Trilog-Verfahren Europa-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat auf einen Kompromiss für ein europäisches Lieferkettengesetz geeinigt. Dieses sieht etwa vor, dass große Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Produktions- und Lieferketten zur Kinder- oder Zwangsarbeit kommt. Zudem müssen sie einen Plan für aufstellen, der ihr Geschäftsmodell in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen bringt. Die Regelungen gehen dabei, etwa mit der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen, sogar noch über das Anfang des Jahres in Kraft getretene deutsche Lieferkettengesetz hinaus.

Die EU-Einigung biete die Chance, „Menschen und Umwelt in den weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen besser zu schützen“, erklärte die Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz, Johanna Kusch. Für den Finanzsektor gebe es jedoch weiterhin zu viele Freiheiten. „Banken und Investoren müssen bei der Vergabe von Krediten und Investitionen verpflichtet werden, Menschenrechte, Umwelt und Klima zu achten.“

Zur Initiative Lieferkettengesetz zählen den Angaben zufolge mehrere Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, Germanwatch und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland sowie die kirchlichen Hilfswerke Misereor und Brot für die Welt.