Die Stadt Kleve darf die Haltung einer sogenannten Savannah-Katze in einem Wohngebiet untersagen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (AZ: 10 B 1000/25). Damit wurde ein erster Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt.
Die Besitzer des exotischen Tieres hatten gegen das vom Veterinäramt des Kreises Kleve ausgesprochene Haltungsverbot eine Beschwerde eingereicht. Sie hielten die Katzenrasse, die aus der Verpaarung eines Servals mit einer Hauskatze entstand, auf ihrem Grundstück in der Innenstadt Kleves. Sie meinten, obwohl ihr Haustier „Muffin“ zum Teil einer wilden Katzenart Afrikas entstamme, sei von ihm keine Gefahr zu erwarten.
Auch wandten sie ein, dass die Nachfrage nach der Katzenrasse in Deutschland gestiegen sei, nachdem der kanadische Sänger Justin Bieber sich zwei der Hybrid-Katzen mit Namen „Sushi“ und „Tuna“ zulegt hatte. Das lasse den Schluss darauf zu, dass die Haltung in einem Wohngebiet mittlerweile üblich sei.
Das sahen die Richterinnen und Richter des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht so. Die von den Antragstellern vorgelegten Stellungnahmen Dritter rechtfertigten auch in zweiter Instanz keine andere Bewertung, erklärte sie. Aus ihnen ergebe sich im Wesentlichen lediglich, dass zwar kein „aktiver Angriff“ auf Menschen erfolge, aber ein Verteidigungsverhalten bestehe, wenn das Tier in die Enge getrieben werde.
Eine Kleintierhaltung in oder an einem Wohngebäude sei nur dann zulässig, wenn diese in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich sei sowie den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprenge, heißt es in dem Beschluss des OVG. In dem Fall könne angenommen werden, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben seien. „Ein gewichtiges Indiz für die Gefährlichkeit von Savannah-Katzen der F1-Generation ist deren Aufnahme in die Liste gefährlicher Tiere in anderen Bundesländern“, erläuterten die Richter. Hinzu kämen eine entsprechende Einschätzung des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima sowie die strengen Anforderungen an die Unterbringung der Savannah-Katzen in Gehegen. Der Beschluss ist unanfechtbar.