Gesetzgebung des Bundes soll transparenter werden

Bisweilen erkennen selbst Experten nicht sofort, was die Regierung an bestehenden Gesetzen und Verordnungen ändern will. Das soll sich bald ändern. Kritik gibt es an Neuerungen zur Einflussnahme von Lobbyisten.

Was ändert sich durch neue Gesetze? Wer hat Einfluss darauf genommen? Antworten darauf sollen Bürger und auch Abgeordnete oder Lobbyisten bei Entwürfen für Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung künftig leichter finden. Mit einem „exekutiven Fußabdruck“ will die Regierung eine wesentliche Einflussnahme etwa von Interessenvertretern transparent machen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung der Bundesregierung.

Neben dem „exekutiven Fußabdruck“ wird eine neue Pflicht zu einer vergleichenden Gegenüberstellung von der bisherigen Rechtslage und den geplanten Neuregelungen eingeführt. Damit sollen Bundestagsabgeordnete, der Bundesrat und auch Verbände bei Gesetzesänderungen schneller erkennen können, was sich ändern soll.

„Wir wollen verständlich machen, wie Gesetze zustande kommen – vor allem bei komplexen Vorhaben. Das ist wichtig für das Vertrauen in unsere Demokratie“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die neuen Regeln zu Gesetzgebungsverfahren gelten ab dem 1. Juni für die Bundesministerien.

Kritik kam von der Allianz für Lobbytransparenz, einem Bündnis von Industrie- und Unternehmensverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen. Sie zeigte sich enttäuscht von einer „Minimallösung“, die nicht ausreiche, um die Nachvollziehbarkeit in der Interessenvertretung wesentlich zu erhöhen. Stattdessen müsse die Bundesregierung den „Fußabdruck“ eng mit dem Anfang März reformierten Lobbyregister verzahnen.

Der Gesetzgeber sollte Stellungnahmen von Interessenvertretern standardisiert und vollständig veröffentlichen, forderte die Allianz. In den neuen Regeln sei dagegen lediglich festgelegt, dass angegeben werden müsse, inwieweit Dritte wesentlich zum Inhalt eines Gesetzentwurfs beigetragen hätten. Die eingebrachten Stellungnahmen müssten nicht veröffentlicht werden. Eine solche Regel müsse nach einer bis Ende 2025 geplanten Auswertung des „Fußabdrucks“ nachgeholt werden.

Auch die Bürgerbewegung Finanzwende zeigte sich wenig überzeugt von der jetzt getroffenen Regelung. „Der exekutive Fußabdruck wird in seiner jetzt beschlossenen Form vermutlich kaum Spuren hinterlassen“, sagte Geschäftsführer Daniel Mittler. Die Vorgaben seien zu vage. „Es bleibt letztlich den Ministerien überlassen, wie viel Transparenz sie wirklich zulassen.“

Die Erfahrung zeige, dass viele Ministerien und Behörden Informationen nur herausrückten, wenn sie konkret dazu verpflichtet seien. „Das große Ungleichgewicht zwischen finanzkräftigen Lobbys und einfachen Bürgerinnen und Bürgern wird durch dieses bisschen mehr an Transparenz nicht behoben“, meinte Mittler.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Till Steffen, begrüßte zwar einen „entscheidenden Schritt für mehr Transparenz“. Zugleich sagte er jedoch, die Grünen hätten sich „eine konkretere Ausgestaltung des Fußabdrucks vorstellen können, insbesondere eine verpflichtende Aufstellung aller auf einen Gesetzentwurf bezogenen, dienstlich veranlassten Kontakte mit Dritten“. Auch eine unabhängige Kontrollinstanz wäre sinnvoll. Die Grünen setzten sich weiterhin dafür ein, auch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Fußabdruck für Gesetzentwürfe aus dem Bundestag umzusetzen.