Gerangel um nationales Lieferkettengesetz – Union für Aus

Das nationale Lieferkettengesetz gibt es seit zwei Jahren. Nun soll in zwei Jahren eine EU-Richtlinie greifen. Was dazwischen mit der deutschen Regelung passiert, ist offen.

Das Lieferkettengesetz bietet reichlich Anlass zur Diskussion. Mit der Ende Mai beschlossenen EU-weiten Richtlinie zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten ist die Frage aufgekommen, wie es mit der bestehenden deutschen Regelung weitergeht. Während Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) jüngst davon sprach, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen oder abzuschwächen, bis die europäische Regelung greife, wies der Koalitionspartner SPD diesen Vorschlag zurück.

Die Union indes will noch weitergehen. Sie forderte am Donnerstag mit einem Gesetzentwurf im Bundestag eine Aufhebung des deutschen Lieferkettengesetzes. Als Begründung nannte die CDU/CSU-Fraktion, dass vor dem Hintergrund internationaler Krisen der Druck auf internationale Lieferketten zu groß geworden sei. Darüber hinaus gehe das EU-Lieferkettengesetz über die deutschen Bestimmungen hinaus. Es mache also keinen Sinn, am deutschen Gesetz festzuhalten. Der Gesetzentwurf geht jedoch nicht, wie von der Union gewünscht, direkt in die zweite Lesung im Bundestag, sondern wird in den Ausschüssen weiter beraten.

Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten. Ziel ist, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vermieden oder beendet werden. Die verabschiedeten EU-Richtlinien sind an einigen Stellen weniger, an anderen deutlich schärfer als die deutsche Gesetzgebung, so bei den Sanktionen. Die 27 EU-Staaten müssen die Richtlinie nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführen.