Ex-Rettungsdienst-Mitarbeiter wegen Abrechnungsbetrugs vor Gericht
Wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs müssen sich ab Donnerstag kommender Woche (24. Oktober) drei ehemalige leitende Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes Bayern (ASB) vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte. Bereits im April 2023 Anklage gegen die damals 52, 55 und 68 Jahre alten Männer erhoben.
Durch den Abrechnungsbetrug sei den Kostenträgern ein Schaden von rund 4,7 Millionen Euro entstanden. Die leitenden Mitarbeiter hätten zwischen 2013 und 2018 überhöhte Kosten für den Rettungsdienst abgerechnet. Ziel sei gewesen, dem ASB-Landesverband zusätzliche Gelder zu verschaffen, um diese für andere Aufgaben des ASB Bayern verwenden zu können, die nach Ansicht der Angeklagten unterfinanziert waren. Der ASB hat den entstandenen Schaden teilweise wiedergutgemacht, hatte die ZKG vor eineinhalb Jahren mitgeteilt.
Die Wirtschaftsstrafkammer hat laut Mitteilung des Landgerichts vom Mittwoch bereits Anfang August beschlossen, die Tatvorwürfe aus dem Jahr 2013 wegen Verjährung nicht weiterzuverfolgen – dies betreffe einen Betrugsschaden von rund einer Million Euro. Für die weiteren Tatvorwürfe ab dem Jahr 2014 habe man die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Insgesamt wurden für das Verfahren zwölf Verhandlungstage angesetzt – damit wird es nach aktueller Planung mindestens bis zum 19. Dezember dauern.
Die ZKG ist den Angaben nach für die Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in ganz Bayern zuständig. (00/3071/16.10.2024)