Das EU-Parlament hat endgültig grünes Licht für zwei Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Die Nationalstaaten können Geflüchtete bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Die Menschen sollen dann dort Asyl beantragen. Außerdem billigten die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Geflüchtete aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Es ist an ihnen nachzuweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht sicher sein sollte.
Beschleunigt prüfen müssen EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher. Ausnahmen gibt es etwa, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet. Die EU-Kommission werde die Lage in den Ländern überwachen und reagieren, falls sich die Lage dort ändert, hieß es. Europaweit ist diese Benennung sicherer Herkunftsländer ein Novum. Deutschland führt bereits eine eigene Liste mit sicheren Herkunftsländern. Es soll auch weiter möglich sein, über die EU-Liste hinaus Staaten als sicher einzustufen.
EU legt Grundlage für “Ruanda-Modell”
Mit der veränderten Drittstaatenregelung legt die EU die Grundlage für das in Großbritannien ausprobierte “Ruanda-Modell”. Sie bedeutet, dass Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in der EU abgelehnt werden können, sofern sie auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat internationalen Schutz beantragen könnten. Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Geflüchteten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben. EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.
Die Regelungen sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des Parlaments bereits vorher angewendet werden.
Asylrecht: Rechte und rechtsextreme Parteien stimmen dafür
Bei den Abstimmungen im Parlament gab es nicht die übliche Mehrheit von konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien. Stattdessen wurden die Asylverschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. Der Entscheidung des EU-Parlaments muss noch der Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache.
