Berliner AfD-Richterin Malsack-Winkemann verliert ihr Amt

Die in Untersuchungshaft sitzende frühere AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist in einem Eilverfahren auf Antrag der Berliner Justizverwaltung vorläufig des Richterdienstes enthoben worden.

Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist vorläufig ihres Dienstes als Richterin enthoben worden
Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist vorläufig ihres Dienstes als Richterin enthoben wordenImago / Olaf Wagner

Die in Untersuchungshaft sitzende frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist in einem Eilverfahren auf Antrag der Berliner Justizverwaltung vorläufig ihres Dienstes als Richterin enthoben worden. Auf Anordnung des Richterdienstgerichtes wird zudem die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge einbehalten, wie das Verwaltungsgericht Berlin mitteilte. Gegen den Beschluss könne Beschwerde zum Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (AZ: DG 1/23)

Die 58-jährige Malsack-Winkemann ist seit 1996 Richterin in Berlin und saß für die AfD von 2017 bis 2021 als Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Im März 2022 kehrte sie an ihr bisheriges Gericht zurück und ist dort für Baurecht zuständig. Anfang Dezember 2022 wurde sie verhaftet, weil sie einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung angehören soll. Die Gruppierung soll einen Staatsstreich geplant haben.

Begründung des Dienstgerichtes

In der Begründung des Dienstgerichtes heißt es, eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise. Sie sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen.

Brandgefährliche Person

Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) erklärte, die Entscheidung des Dienstgerichtes bestätige vollumfänglich ihre Annahme, „dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat“. Die Integrität der Rechtsprechung müsse vor Menschen mit ihrem Weltbild geschützt werden.