Politik muss „Oster-Shutdown“ erläutern

Die beiden großen Kirchen reagieren zurückhaltend auf die Bitte von Bund und Ländern, in diesem Jahr auf Ostergottesdienste in Präsenz zu verzichten.

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat der Beschluss des Corona-Gipfels sehr überrascht.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat der Beschluss des Corona-Gipfels sehr überrascht.epd

Frankfurt a.M. „Wir sind überrascht worden. Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk“, sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing,  laut einem Tweet, den die Bischofskonferenz bei Twitter veröffentlichte.

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, meldete Klärungsbedarf an. „Der Beschluss des Corona-Gipfels hat uns sehr überrascht, zumal davon das wichtigste Fest der Christen betroffen wäre“, erklärte Bedford-Strohm auf Anfrage. „Wir werden uns in den von der Bundeskanzlerin angekündigten Gesprächen zunächst genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdiensten haben, nun nicht mehr ausreichen sollen. Anschließend werden wir in unseren Gremien beraten wie wir mit der Bitte umgehen.“

Erweiterte Ruhezeit zu Ostern

Zuvor hatte der bayerische Landesbischof Bedford-Strohm am Rande der digital tagenden Landessynode gesagt, er habe „keinen Anlass“ daran zu zweifeln, dass die Gottesdienste in diesem Jahr stattfinden könnten. Bätzing erklärte: „Zu Weihnachten haben wir gezeigt, wie wir mit Vorsicht Messe feiern können. Darauf wollen wir Ostern nicht verzichten.“ Darüber wolle man nun Gespräche mit den Regierungen von Bund und Ländern führen, kündigte der Limburger Bischof an.

Religiöse Veranstaltungen sollen nur virtuell stattfinden

In den Beschlüssen, auf die sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer in der Nacht zu Dienstag geeinigt hatten, heißt es: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“

Teil des Beschlusspakets ist eine „erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunterfährt. (epd)