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Afghanische Familie: Regierung mit Beschwerde gegen Visa-Erteilung

Eine afghanische Familie muss weiter warten: Zwar hatte das Verwaltungsgericht Berlin zugunsten ihrer Einreise nach Deutschland entschieden. Doch nun hat die Bundesregierung eine Beschwerde gegen das Urteil eingereicht.

Die Bundesregierung hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan weiter gültig ist, Beschwerde eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Berlin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag. Geklagt hatten eine Afghanin und ihre Familie, die seit etwa anderthalb Jahren in Pakistan auf die Ausreise nach Deutschland warten.

In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht vor zwei Wochen, dass die Bundesrepublik “durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden” sei. Laut Gericht erfüllen die Antragsteller die Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt.

Die Bundesregierung will diese Entscheidung offenbar nicht akzeptieren – eine Beschwerde liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin. Laut des Sprechers liegt dabei noch keine Begründung vor. Die Bundesregierung hat noch gut zwei Wochen Zeit, um eine Begründung einzureichen.

Das im Oktober 2022 gestartete Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten diese bei der deutschen Botschaft in Islamabad Visa für die Einreise. Dazu kam es bisher nicht.