Zahl der Asylverfahren vor Gericht in NRW gestiegen

Steigende Flüchtlingszahlen führen zu mehr Asylverfahren bei den nordrhein-westfälischen Gerichten. Die fordern mehr Personal. Anders seien die von der Politik angestrebten kürzeren Verfahrensdauern nicht möglich.

Die Zahl gerichtlicher Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Sie lag mit rund 20.600 neuen Streitfällen erstmals seit 2019 wieder über 20.000, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag mitteilte. 2022 waren bei den sieben Verwaltungsgerichten im Land 17.700 Fälle anhängig. 2021 waren es 13.800. 2019 wurden 22.700 Verfahren verzeichnet.

Den Angaben zufolge waren damit landesweit rund 40 Prozent aller Verfahren Asylsachen. Dabei sei die Quote am Verwaltungsgericht Köln mit etwa 24 Prozent am niedrigsten und am Verwaltungsgericht Aachen mit rund 56 Prozent am höchsten gewesen.

Die Zahl der Asylverfahren werde voraussichtlich weiter wachsen, so das Gericht unter Verweis auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Es verzeichnet seit 2021 wieder einen deutlichen Anstieg an Asylanträgen auf zuletzt rund 352.000 im Jahr 2023.

Angesichts dieser Entwicklung fordert das Oberverwaltungsgericht mehr Personal vom Land. „Die von der Politik angestrebte weitere und umfassende Verkürzung der Laufzeiten von Asylverfahren erfordert ausreichendes Personal an den Gerichten, damit nicht die Bearbeitung anderer, für die Beteiligten und oftmals auch für die Allgemeinheit nicht weniger wichtiger Verfahren zurückgestellt werden muss“, erklärte Vizepräsident Sebastian Beimesche. Es sei zu hoffen, dass das Land auf den in den nächsten drei Jahren an sich vorgesehenen Stellenabbau bis auf weiteres verzichte. Stattdessen müssten mehr Stellen geschaffen werden.

Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, Gerichtsverfahren für Angehörige von Staaten, bei denen die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, in drei Monaten abzuschließen. In allen anderen Fällen sollen die Verfahren nach maximal sechs Monate beendet werden. In NRW dauern laut Oberverwaltungsgericht derzeit rund 47 Prozent der Verfahren länger als ein Jahr.