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Wahlausschluss von AfD-Kandidat in Ludwigshafen bleibt bestehen

Dem rheinland-pfälzischen AfD-Politiker Joachim Paul bleibt die Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verwehrt. Am Montag wies nach dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz einen Eilantrag des Landtagsabgeordneten als unzulässig ab (AZ: 10 B 11032/25.OVG). Paul wurde auf die Möglichkeit verwiesen, das Wahlergebnis nachträglich anzufechten. Der Wahlausschuss der Stadt unter Vorsitz der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos) hatte ihm die Zulassung zur Wahl am 21. September verweigert und diesen Schritt mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue begründet.

Bereits das Verwaltungsgericht hatte entschieden, es sei einem „übergangenen Wahlbewerber“ zuzumuten, das Ergebnis des Wahlprüfungsverfahrens abzuwarten. Den Beschluss des Wahlausschusses noch vor dem Wahltermin auf dem Rechtsweg zu korrigieren, sei allenfalls bei „offenkundigen Willkürakten“ zulässig. Ein solcher Fall liege jedoch nicht vor.

Zweifel an der Verfassungstreue des Abgeordneten könnten „bereits daraus abgeleitet werden, dass der Antragsteller wiederholt die Verbreitung von sogenannten Remigrationsplänen zumindest unterstützt“ habe, heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. So habe im Koblenzer „Quartier Kirschstein“, wo sich Pauls Wahlkreisbüro befinde, der rechtsextreme österreichische Aktivist Martin Sellner seine Vorstellungen über die erzwungene Rückführung von Migranten vorstellen können. Das Oberverwaltungsgericht teile die Einschätzung, dass diese Ideen „nicht mit der Menschenwürde und damit letztlich auch nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Einklang“ stünden. Ob die in einem Schreiben des Verfassungsschutzes zusammengetragenen Erkenntnisse ausreichend gewichtig seien, um das passive Wahlrecht einzuschränken, könne nicht kurz vor der Wahl abschließend geprüft werden.

Der Wahlausschuss hatte mit 6:1 Stimmen den Wahlvorschlag der AfD abgelehnt und sich dabei auf die Informationen des Verfassungsschutzes gestützt. In dem elfseitigen Schreiben an die Stadt Ludwigshafen waren neben Pauls Kontakten in rechtsextreme Kreise auch mehrere publizistische Beiträge für das rechtsgerichtete österreichische „Freilich“-Magazin erwähnt, für die Paul unter anderem Texte über den Fantasy-Roman „Der Herr der Ringe“ und über das Nibelungenlied verfasst hatte. Außerdem wird auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verwiesen, gegen die sich die Partei aktuell gerichtlich wehrt.