Verwaltungsgericht verhandelt Klagen von AfD-Mitgliedern

Das Verwaltungsgericht Dresden verhandelt am Mittwoch zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das Landesamt für Verfassungsschutz. In einem Fall werde gegen die namentliche Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2020 und 2021 vorgegangen, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag in Dresden mit. Im anderen Fall verlange der Kläger, dass keine Informationen über ihn gesammelt, ausgewertet und gespeichert werden.

Laut der in Dresden erscheinenden „Sächsischen Zeitung“ handelt es sich bei den Klägern um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter Jens Maier
(6 K 620/229), sowie um den sächsischen Landtagsabgeordneten und Rechtsanwalt, Roland Ulbrich (Az. 6 K 753/21). Maier klagt demnach gegen ihn betreffende Aussagen in den Verfassungsschutzberichten, Ulbrich gegen die Beobachtung durch das Landesamt.

Letzterer verlangt laut Verwaltungsgericht die Löschung sämtlicher über ihn vorliegenden Erkenntnisse. Dies habe das Landesamt überwiegend abgelehnt, hieß es. Als Begründung will Ulbrich, der die sächsische AfD-Fraktion Ende Januar verlassen hatte, seine Abgeordnetentätigkeit im sächsischen Landtag geltend machen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz verletze nach Auffassung des Klägers sein Recht zur unbehinderten Ausübung des freien Mandates.

Maier, der in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, wird in den Berichten jeweils im Kapitel „Aktuelle Entwicklungen in den Extremismusbereichen“ erwähnt und dort unter anderem als Obmann des rechtsextremistischen „Flügels“ der AfD bezeichnet. Laut der Partei wurde der „Flügel“ aufgelöst.