Verfassungsschutz darf AfD-Mitglied Ulbrich beobachten

Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten und über ihn Daten sammeln.

Die AfD steht immer wieder im Fokus von Gerichten
Die AfD steht immer wieder im Fokus von GerichtenImago / Eibner

Der sächsische Verfassungsschutz darf das AfD-Mitglied Roland Ulbrich trotz seiner Abgeordnetentätigkeit beobachten und über ihn Daten sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Damit wies die Kammer die Klage von Ulbrich gegen das Landesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021 ab.

Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt hatte gegen die Beobachtung der Behörde geklagt und dafür seine Abgeordnetentätigkeit im sächsischen Landtag geltend gemacht. Er hatte überdies die Löschung aller vom Verfassungsschutz über ihn gesammelten Daten gefordert.

Der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John sagte, es gebe keinen Anspruch, dass Daten zu Ulbrich vernichtet werden. Die Datenspeicherung sei zulässig gewesen.