Verein gegen geringere Strafen für Besitz von Kinderpornografie

 Die Deutsche Kinderhilfe hat die geplante Herabstufung der Strafbarkeit für den Besitz von Kinderpornografie kritisiert. Das Bundesjustizministerium führe keine belastbaren Zahlen dafür an, dass immer wieder Eltern und Lehrer unverschuldet ins Visier gerieten, erklärte die Kinderhilfe am Mittwoch in Berlin. Es gebe dafür und auch für tatsächlich häufiger aufgetretenen Fälle von Minderjährigen, die Material weiterleiten, alternative Möglichkeiten, dies auszuschließen.

Die Bundesregierung will Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials wieder absenken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett im Februar, am morgigen Donnerstag wird er im Bundestag beraten werden. Demnach soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden.

Hintergrund ist eine Flut von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung von 2021 offenbar Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten – so wie es viele Experten prognostiziert hatten. Dabei geht es vielfach nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben. Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als „Mutprobe“ an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos strafbar sind.