Thüringer Landtag erschwert Windkraft im Wald

Thüringen hat die Regelungen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf bisherigen Waldflächen erneut verschärft. Für den Neubau von Windrädern auf Forstflächen sind künftig Ausgleichspflanzungen vorzunehmen, ohne dass Äcker oder Grünland dafür herangezogen werden dürfen, beschloss der Landtag am Freitag in Erfurt. Einem entsprechenden Antrag der FDP stimmten CDU und AfD zu.

Weil es unter diesen Maßgaben kaum Ausgleichsflächen in Thüringen gibt, befürchten Kritiker, dass die Verabschiedung des Gesetzes faktisch einem erneuten Verbot von Windkraftanlagen im Wald gleichkommt. Dieses bestand bereits bis Herbst 2022. Doch ein erstes Thüringer Gesetz aus dem Jahr 2020, Windkraft im Wald zu verbieten, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte zwei Jahre später das Bundesverfassungsgericht.

Kritik an der neuerlichen Änderung des Waldgesetzes für Thüringen kam am Freitag vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Hier sei die Chance verpasst worden, in den nächsten Jahren über die Landesplanung eine insgesamt abgewogene und sinnvolle Verteilung der zur Sicherung der Energieversorgung notwendigen Anlagen festzulegen.

Auch der Waldbesitzerverband erinnerte daran, dass zuletzt kalkulierte Einnahmequellen unter anderem durch Trockenheit weggefallen seien. Den Eigentümern hätte eine Öffnung des Waldes für Windkraftanlagen etwa auf geschädigten Flächen mögliche neue Einkommensquellen eröffnet. Beide Verbände sehen den Angaben zufolge derzeit keine Notwendigkeit, das Thüringer Waldgesetz zu ändern.