Tanzverbot am Karfreitag bleibt

Der Karfreitag bleibt in Brandenburg auch künftig ohne Abstriche als stiller Feiertag geschützt. Ein Antrag der oppositionellen Linken-Fraktion, das Verbot von Tanz-, Sport- und anderen Veranstaltungen an dem christlichen Trauertag abzuschaffen, wurde am Donnerstag im Landtag mit großer Mehrheit abgelehnt. Alle anderen dort vertretenen Parteien stimmten gegen den Antrag. Der Karfreitag vor dem Osterfest erinnert an den gewaltsamen Tod Jesu Christi am Kreuz.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte in der Debatte, die wenigen stillen Feiertage brächten maßvolle Beschränkungen mit sich. Sie seien „bedeutende Anker- und Ruhepunkte in unserer Gesellschaft“ und von großer Bedeutung für den Zusammenhalt. Dass die Mehrheit der Menschen in Brandenburg keiner Konfession angehöre, bedeute nicht, dass die Tradition nicht geschätzt werde. Der Schutz der stillen Feiertage dürfe nicht zur Disposition gestellt werden. Zu den stillen Feiertagen gehören auch der christliche Totensonntag und der Volkstrauertag.

Die Linken-Fraktion hatte argumentiert, der Schutz religiöser Ausübung sei zwar grundgesetzlich verankert und zu wahren. Tanz-, Sport- und sonstige Veranstaltungen schränkten dieses Recht jedoch nicht notwendigerweise ein. Entscheidend seien Sensibilität bei Ortswahl und Ablauf der Veranstaltungen, um „einen störungsfreien Ablauf religiöser Prozeduren“ zu gewährleisten. Ein prinzipielles Verbot von Tanz- und Sportveranstaltungen schränke das Recht auf freie Entscheidung über die Tagesgestaltung nichtreligiöser Personen an Feiertagen ein.