Sterbehilfe: Liberale Gesetzentwürfe stehen zur Abstimmung

Die Debatte zur Suizidbeihilfe nimmt an Fahrt auf. Im Bundestag liegen aktuell drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, die sicherstellen sollen, dass tatsächlich ein freier Wille vorliegt.

Drei Gesetzentwürfe sehen unterschiedliche Verfahren zur Suizidbeihilfe vor (Symbolbild).
Drei Gesetzentwürfe sehen unterschiedliche Verfahren zur Suizidbeihilfe vor (Symbolbild).Imago / Chromoorange

Die laufende Debatte um neue Regeln zur Suizidbeihilfe nimmt laut Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland an Fahrt auf. Wie das Netzwerk berichtet, wollen die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen im Bundestag, die sich für eine liberale Regelung einsetzen, ihre Gesetzespläne zusammenführen und einen gemeinsamen Antrag vorlegen. Nur dadurch könne verhindert werden, dass sich bei der für das Frühjahr geplanten Abstimmung die Anhänger einer restriktiven Linie durchsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben – und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Dazu könne auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Damit haben sie grundsätzlich die Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen zugelassen.

Drei Gesetzentwürfe im Rennen

Derzeit liegen im Bundestag drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, die einen Missbrauch von Suizidbeihilfe verhindern und garantieren sollen, dass Suizidwillige eine selbstbestimmte und freie Entscheidung treffen. Eine Erste Lesung und Anhörungen haben bereits stattgefunden.

Für eine liberale Regelung setzt sich zum einen die Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) ein. Ihr Gesetzentwurf für ein „Suizidhilfegesetz“ sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben.

Grüne mit liberalem Ansatz

Eine Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz. Der Gesetzentwurf unterscheidet aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci. Die Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, in Anlehnung an die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Regelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise zu erlaubt werden.