Die sächsische Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr 50 neue Anträge von ausreisepflichtigen Ausländern auf ein Bleiberecht aus humanitären Gründen registriert. Das waren sieben mehr als 2024, wie der sächsische Integrationsbeauftragte Martin Modschiedler am Dienstag in Dresden mitteilte. Betroffen waren 102 Personen, darunter 39 Kinder. Mit 22 Fällen habe sich die Kommission nicht befasst, da diese zurückgezogen wurden oder Ausschlussgründe vorlagen.
2025 wandte sich die Kommission in 14 Fällen ausreisepflichtiger Menschen an das Innenministerium. Dort erteilte man in neun Fällen eine Aufenthaltserlaubnis, vier Fälle seien noch nicht entschieden und einer zurückgezogen worden. „Die individuelle Betrachtung jedes Einzelfalls ist ein Markenkern des Rechtsstaats und zeichnet unser System aus“, sagte Modschiedler. Er ist auch Vorsitzender der Härtefallkommission.
Die Härtefallkommission besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, unter anderem Vertreter von Land- und Gemeindetag, Kirchen, mehreren Ministerien sowie von Flüchtlingsorganisationen. Ein Härtefall kann nur von einem dieser Mitglieder eingebracht werden. Die Kommission berät, ob ein Härtefall vorliegt.
„Im Vordergrund stehen dringende humanitäre Gründe, die für einen Verbleib der Betroffenen in Deutschland sprechen“, erklärte Modschiedler. Wenn die Kommission sich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einig ist, dass ein Härtefall vorliegt, wird ein Härtefallersuchen an das Innenministerium gerichtet. Eine endgültige Entscheidung, ob die jeweiligen Menschen in Deutschland bleiben dürfen, wird dort getroffen.