Staatsleistungen an die Kirche: Jetzt wehren sich die Bundesländer
Das Thema Staatsleistungen erhitzt weiter die Gemüter. Zwei Bundesländer gehen auf die Barrikaden. Der Bundesrat solle übergangen werden, monieren sie.
In der Diskussion um die Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen kritisieren Schleswig-Holstein und Hamburg die Pläne der Bundesregierung. Es sei „ein Affront“, das entsprechende Gesetz so zu gestalten, dass keine Zustimmung der Länder im Bundesrat gebraucht wird, teilte eine Sprecherin der schleswig-holsteinischen Landesregierung mit. Das Vorhaben berühre die Länderinteressen „in höchstem Maße“.
Die Bundesländer zahlen der evangelischen und der katholischen Kirche jährlich sogenannte Staatsleistungen. Das sind Kompensationen für frühere Enteignungen von Kirchengütern. Viele Landesregierungen lehnen eine Ablösung der Staatsleistungen ab, vor allem weil die Länder den Kirchen dann Ablösesummen in Milliardenhöhe zahlen müssten. Die Berliner Ampel-Koalition hatte vergangene Woche angekündigt, im Herbst ein Gesetz zur Ablösung auf den Weg zu bringen. Es soll so gestaltet sein, dass die Länderkammer nicht zustimmen muss.
Daniel Günther: Staatsleistungen “untergeordnete Frage”
Die Landesregierung in Kiel geht laut Staatskanzlei nicht davon aus, dass ein solches nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz gelingen kann. „Insofern wäre der Bund gut beraten, schon allein den Versuch zu unterlassen“, so die Sprecherin. Angesichts wichtiger sicherheitspolitischer, industriepolitischer und klimapolitischer Herausforderungen halte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Ablösung der Staatsleistungen für eine „absolut untergeordnete Frage“. Er erwarte vielmehr von der Ampel-Regierung, „sich um die wirklich wichtigen Fragen“ zu kümmern.
Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zeigt sich überrascht über das Vorhaben der Bundesregierung, die Staatsleistungen an die Kirchen „im Alleingang“ ohne die Bundesländer beenden zu wollen. Sie bezweifelt außerdem, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, ein Gesetz dazu ohne Zustimmung des Bundesrats zu erlassen, wie ein Sprecher am Mittwoch in Düsseldorf auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.
Die NRW-Landesregierung signalisierte nun erneut grundsätzliche Bereitschaft zu Gesprächen über eine Ablösung der Staatsleistungen. In der jüngeren Vergangenheit wurden laut Staatskanzlei erste gemeinsame Vorstellungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen zu „einigen der verfassungs- und staatskirchenrechtlich komplexen Fragestellungen“ rund um die Ablösung entwickelt.
So viel Staatsleistungen leisten die Bundesländer
Schleswig-Holstein zahlt im Jahr 2024 laut Staatskanzlei rund 17 Millionen Euro an die evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland und 291.800 Euro an die römisch-katholische Kirche. Nordrhein-Westfalen wird nach Angaben der Landesregierung im laufenden Jahr voraussichtlich 14,1 Millionen Euro an die fünf katholischen Bistümer im Land zahlen. 9,6 Millionen gingen an die drei evangelischen Landeskirchen.