Schleswig-Holstein einigt sich auf neue Bäderregelung

Geschäfte in touristisch bedeutenden Orten dürfen weiterhin sonntags öffnen. Die Kirchen akzeptieren diesen „schmerzhaften Kompromiss“.

Rund um den Hafen von Eckernförde dürfen Geschäfte weiterhin sonntags öffnen
Rund um den Hafen von Eckernförde dürfen Geschäfte weiterhin sonntags öffnenGabriele Planthaber / Pixelio

Kiel. In Schleswig-Holstein sind die Gespräche über die künftige Bäderregelung im Land erfolgreich abgeschlossen worden. Das teilte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) gemeinsam mit dem evangelischen Bischof Gothart Magaard (Schleswig), der Leiterin des Katholischen Büros, Beate Bäumer, und Michael Rüther von ver.di Nord mit. Der 2013 gemeinsam erarbeitete Kompromiss werde bis auf eine kleine örtliche Änderung für fünf Jahre fortgeführt. Die neue Verordnung gilt ab 28. Juni. Die derzeitige Bäderverordnung wäre formell am 14. Dezember außer Kraft getreten.
Die Einzelhändler in touristisch bedeutsamen Orten erhielten damit für ihre Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen eine deutliche Planungssicherheit, betonte Buchholz. Diese Rechtssicherheit sei ihm sehr wichtig. Der freie Sonntag sei gerade in Zeiten der Arbeitsverdichtung wichtig, damit die Menschen gemeinsam Zeit hätten für Familie und Freunde, Sport, Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement, sagte Bischof Magaard. "Da ist es nicht egal, was aus dem Sonntag wird."

Für sechs Stunden geöffnet

Für das katholische Erzbistum Hamburg sprach Bäumer von einem "schmerzhaften Kompromiss", der 2013 mühsam erarbeitet worden sei. "Der Kompromiss von 2013 lag an der Grenze dessen, was wir vertreten können." Daher sei sie froh, dass es auch in Zukunft keine größeren Veränderungen gebe. Wichtig sei vor allem die Rechtssicherheit, so ver.di-Vertreter Rüther. Niemand wolle einen Rechtsstreit über die Regelung führen wie in anderen Bundesländern.
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden – wie bisher auch – in den Zeiträumen vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11 bis 19 Uhr öffnen dürfen. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Verbrauchs. Dazu gehören insbesondere Waren des touristischen Bedarfs. Möbel- und Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.
Die einzige örtliche Veränderung findet in Kappeln (Kreis Schleswig-Flensburg) statt, wo eine Straße im Stadtteil Olpenitz in die Bäderregelung aufgenommen und drei andere Straßen im Gegenzug dafür gestrichen werden. Die für fünf Jahre geltende Verordnung wird mit einer Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen. (epd)