Sächsisches AfD-Mitglied Ulbrich verklagt Verfassungsschutz

Das AfD-Mitglied Roland Ulbrich hat den sächsischen Verfassungsschutz verklagt. Er will nicht, dass der Verfassungsschutz ihn beobachtet, soll aber den Begriff “Arier” benutzt haben.

Wieder mal geht es in einem Prozess um die AfD
Wieder mal geht es in einem Prozess um die AfDImago / Sven Simon

Am Verwaltungsgericht Dresden ist die Klage des AfD-Mitglieds Roland Ulbrich gegen das Landesamt für Verfassungsschutz verhandelt worden. Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt wehrt sich gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz und verlangt die Löschung sämtlicher über ihn gesammelten Daten. Das Gericht hat laut dem Vorsitzenden Richter, Hanns-Christian John, zu klären, ob eine Speicherung zulässig ist oder nicht.

Ulbrich will dabei seine Abgeordnetentätigkeit im sächsischen Landtag geltend machen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz verletzt nach seiner Auffassung das Recht auf unbehinderte Ausübung des Mandats. Laut John ist Gegenstand des Streits, ob Ulbrich als Abgeordneter in einer verfassungsrechtlich geschützten Position ist. Eine Entscheidung wollte der Vorsitzende Richter noch am Mittwoch verkünden.

Wer kann welche Daten löschen?

Ein Vertreter des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz sagte vor Gericht, generell könne das Landesamt nur die Daten löschen, die von ihm erhoben wurden. Die im Verfahren unbekannten Daten seien von anderen Behörden gespeichert worden. Das Landesamt könne auf diese zwar zugreifen, sie aber nicht löschen.

Ulbrichs Rechtsanwalt betonte in der Verhandlung, die bekannten öffentlichen Äußerungen seines Mandanten reichten nicht aus, um eine Beobachtung zu begründen. „Keine einzige Äußerung des Klägers erreicht die Höhe der Gefährdung des Rechtsstaates“, sagte er.

Ulbrich betonte ebenfalls, dass es für eine Beobachtung in seinem Fall keine ausreichende Rechtsgrundlage gebe. Zu einer möglichen Beteiligung am offiziell aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ der AfD sagte er: „Ich war in keinen Strukturen dort tätig, hatte kein Amt.“ Ein Vertreter des Verfassungsschutzes sagte wiederum, aus der Auflösung des Flügels folge nicht, dass Daten über die Vereinigung automatisch gelöscht werden müssten.

Verbale Entgleisung nach Anschlag auf Synagoge

Laut Gericht soll Ulbrich unter anderem den Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019 mit den Worten kommentiert haben, was schlimmer sei, „eine kaputte Synagogentür oder“zwei getötete Deutsche”. Die Äußerung nahm der sächsische Verfassungsschutz nach eigenen Angaben in seine Datensammlung auf, weil Ulbrich damit den Angriff auf die Synagoge verharmlost habe.

Zudem soll Ulbrich den Begriff des „Arischen“ verwendet haben. Der Begriff ist nach Auffassung des Verfassungsschutzes der NS-Rassenideologie zuzuordnen. In dem Zusammenhang steht laut Landesamt auch ein von der AfD angekündigtes Parteiausschlussverfahren gegen Ulbrich. Dieser beteuerte dagegen vor Gericht: „Es gibt kein Parteiausschlussverfahren gegen mich.“

Ulbrich nicht mehr in AfD-Fraktion

Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist Ulbrich zudem kein Mitglied der sächsischen AfD-Landtagsfraktion mehr. Die Fraktion wolle sich damit von Ulbrichs NS-Wortgebrauch „Arier“ distanzieren.

Für den Nachmittag war am Verwaltungsgericht Dresden eine zweite mündliche Verhandlung zu einer Klage eines AfD-Mitglieds angekündigt. In diesem Fall handelt es sich um die Erwähnung des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richters Jens Maier in den Verfassungsschutzberichten 2020 und 2021.