Aus Sachsen sollen laut Flüchtlingsrat drei Männer, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, nach Afghanistan abgeschoben werden. Die Betroffenen sitzen derzeit in Abschiebehaft in Dresden, wie der sächsische Flüchtlingsrat am Donnerstag mitteilte. Sie waren den Angaben zufolge wegen Diebstahl, Drogenverkauf und Körperverletzung verurteilt worden und hatten ihre Strafen verbüßt.
Mit der Abschiebung drohe ihnen eine „viel härtere zweite Strafe“, hieß es. Diese Art von „Doppelbestrafung“ widerspreche dem Grundgesetz. Laut Flüchtlingsrat sollen sie nach Plänen der Behörden bis zum 16. Juli nach Afghanistan abgeschoben werden. Ein genauer Termin sei aber nicht bekannt. Der Flüchtlingsrat geht davon aus, dass das Bundesinnenministerium an einer Sammelabschiebung nach Afghanistan arbeitet.
In mehreren deutschen Abschiebeeinrichtungen wie Pforzheim, Büren und Ingelheim befinden sich den Angaben zufolge weitere Betroffene, die zum Teil seit Monaten in Haft seien. Aus Sicht des Flüchtlingsrates verstößt die Abschiebung der drei Männer aus Sachsen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie hätten jetzt neue Asylanträge gestellt.
Juristisch unterstützt würden die Männer von der Abschiebehaft-Kontaktgruppe. Diese hatte die drei Afghanen den Angaben zufolge in der Abschiebehaftanstalt in Dresden besucht. Die Männer gehören demnach zum Teil zur verfolgten ethnischen Minderheit der Hazara und fürchten Verfolgung als Oppositionelle. Ihre Asylanträge waren laut Flüchtlingsrat vor Jahren abgelehnt worden.