Die baden-württembergische Landesregierung gibt keine Auskunft darüber, wie viele sogenannte Fake-Accounts der Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken und Chatgruppen einsetzt. Eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion dazu wies das Innenministerium in einer am Montag veröffentlichten Antwort unter Berufung auf das Staatswohl zurück. Das Ministerium begründet seine Haltung mit dem Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen.
Würden Details zu Methoden und Schwerpunkten der Online-Aufklärung bekannt, könnten extremistische Gruppen ihre Kommunikation anpassen und die digitalen Agenten enttarnen, hieß es weiter. Dies würde die Arbeit des Verfassungsschutzes massiv behindern. Das Ministerium stellte aber klar, dass der Verfassungsschutz keine eigenen extremistischen Gruppen gründe oder steuere. Das Ziel des Einsatzes von verdeckten Online-Identitäten sei ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung von Informationen.
Die AfD forderte genaue Zahlen zu den Accounts und dem dafür eingesetzten Personal und verwies dabei auf ein Gerichtsurteil aus Thüringen, das die dortige Landesregierung in einem ähnlichen Fall teilweise zur Auskunft verpflichtet hatte. Auch Berlin habe im vergangenen Jahr dem Parlament entsprechende Zahlen zur Verfügung gestellt. Das Innenministerium in Stuttgart erklärte dagegen in seiner Antwort das Thüringer Urteil für nicht bindend. (1788/21.07.2025)