Rechte Chats: Gericht bestätigt Entlassung von Polizisten

Wegen rassistischen und rechtsextremen Chat-Nachrichten: Zwei junge Polizisten aus Düsseldorf und Duisburg wurden entlassen.

Die beiden Kommissaranwärter hatten in WhatsApp-Gruppen rechtsextreme Nachrichten verschickt
Die beiden Kommissaranwärter hatten in WhatsApp-Gruppen rechtsextreme Nachrichten verschicktImago / Future Image

Zwei Kommissaranwärter, die rechtsextreme und ausländerfeindliche Nachrichten verbreitet haben, dürfen keine Beamten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Urteilen und wies damit die Klagen der betroffenen Polizisten ab, wie das Gericht mitteilte.

Bei den klagenden Polizisten handelt es sich um einen 1997 und einen 2002 geborenen Kommissaranwärter, die im Polizeipräsidium Düsseldorf beziehungsweise Duisburg im Beamtenverhältnis auf Widerruf tätig waren. Der ältere Beamte hatte laut Gericht im Februar 2020 in einer WhatsApp-Gruppe, die aus Teilnehmern eines Ausbildungskurses an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung bestand, zwei Bilder weitergeleitet, mit denen Ausländer herabgewürdigt wurden und die Anspielungen auf Adolf Hitler enthielten. Eine weitere Bilddatei mit Bezug zu Hitler habe er außerhalb der Chatgruppe an eine weitere Person übermittelt.

Zweifel am Charakter der Polizisten

Der jüngere Beamte hatte den Angaben zufolge 2019 in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder verbreitet, die herabwürdigende Anspielungen auf Menschen mit dunkler Hautfarbe und jüdische Menschen enthielten. Dies habe sich ereignet, zwei Jahre bevor der Kläger in den Polizeidienst des Landes NRW aufgenommen wurde.

Aufgrund der Vorkommnisse lehnte es das Polizeipräsidium Düsseldorf ab, den älteren Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Bei dem jüngeren Polizisten ordnete das Polizeipräsidium Duisburg eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Dienstherren. Es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung der Kläger für den Polizeivollzugsdienst, hieß es in beiden Fällen. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster beantragt werden.