Radio-Dreyeckland-Prozess zu Fragen der Pressefreiheit beginnt

Kann es strafbar sein, unter einem journalistischen Text einen Link auf andere Inhalte zu setzen? Am Landgericht Karlsruhe beginnt am Donnerstag ein Prozess, der Kernfragen der Pressefreiheit berühren könnte.

Am Landgericht Karlsruhe beginnt am Donnerstag ein Prozess gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland. Ihm wird die Unterstützung des Fortbestands einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er unter einen Beitrag auf der Webseite des kleinen linksalternativen Senders in Freiburg einen Link gesetzt hatte.

Fabian Kienert hatte 2022 über die Einstellung eines Verfahrens gegen die Betreiber der Plattform linksunten.indymedia.org berichtet. Unter seinem Beitrag hatte er auf eine Archivseite der Plattform verlinkt.

Das Problem dahinter: Die Plattform als Ganze war 2017 verboten worden, nachdem dort jahrelang anonym Demoaufrufe, Solidaritätsbekundungen, aber auch Bekennerschreiben linksextremer Gruppen nach Anschlägen veröffentlicht worden waren. Das damals viel kritisierte Verbot war erfolgt, auch wenn ein Großteil der Inhalte nicht gegen Gesetze verstoßen hatte.

2020 ging ein Archiv der Seite wieder online, das alte Beiträge von 2008 bis 2017 zugänglich machte. Genau dieses Archiv verlinkte Kienert in seiner Meldung darüber, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht weiter wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittle, weil es keine ausreichenden Beweise gegen die Verdächtigen gegeben habe.

Darauf folgten eine Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und eine Hausdurchsuchung von Kienerts Privatwohnung inklusive Beschlagnahme eines Computers. Angela Furmaniak, Kienerts Rechtsanwältin, kritisierte das Vorgehen der Justiz im Gespräch mit dem Mediendienst der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) als zu tiefen Eingriff in das rechtlich besonders geschützte Redaktionsgeheimnis. Dieses gebe dem Staat hohe Hürden vor, bevor er die Vertraulichkeit journalistischer Arbeit brechen dürfe.

Bei einer Auswertung des Laptops etwa, so Furmaniak, könnten „Erkenntnisse zum Vorschein kommen, die mit unserem Verfahren überhaupt nichts zu tun haben, sondern wirklich die ureigene journalistische Tätigkeit betreffen, Recherchen zu anderen Themen, Interviews mit Informanten“. Daher sei das Verfahren so heikel: „Es tangiert an allen Punkten das Grundrecht der Pressefreiheit im innersten.“

Es gebe bisher „relativ wenig Rechtsprechung zur Problematik, wie mit Links umgegangen wird und wie problematisch die Verlinkung von fremden Beiträgen ist“, fügte die Anwältin hinzu: „Deswegen haben wir ein Interesse daran, das wirklich juristisch zu klären.“