Palliativverband warnt: Suizidbeihilfe braucht gesetzlichen Rahmen

In der Debatte zur Suizidassistenz widerspricht der Verband vehement mehreren Ethikexperten, die sich zuletzt gegen eine weitere gesetzliche Regelung zur Selbsttötung ausgesprochen hatten.

Palliativmediziner plädieren für ein Gesetz zur Suizidassistenz (Symbolbild)
Palliativmediziner plädieren für ein Gesetz zur Suizidassistenz (Symbolbild)Imago / epd

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband widerspricht Ethik-Experten, die gegen die Verabschiedung des geplanten Gesetzes zur Regelung der Suizidassistenz sind. „Das wäre ein Unding. Ein Verzicht auf gesetzliche Vorgaben würde auf Dauer zu rechtlichen Unsicherheiten für Betroffene und Ärztinnen und Ärzte führen“, sagte Präsident Winfried Hardinghaus dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zudem würde dem Tun von Sterbehilfevereinen Tür und Tor geöffnet, warnte der Berliner Palliativmediziner.

Hardinghaus reagierte auf einen Appell von Wissenschaftlern um den früheren Ethikratsvorsitzenden Peter Dabrock in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, auf das geplante Gesetz zu verzichten. Die Forschenden um Dabrock betonen, keiner der dem Bundestag vorliegenden drei Gesetzentwürfe helfe Menschen, die einen Suizid erwögen, in ihrer existenziell schwierigen Lage.

Beratungspflicht beinhaltet auch Alternativen zum Suizid

Dem widerspricht der Verbandspräsident vehement: „Das kann ich nicht nachvollziehen. Es geht um eine professionelle Beratung beziehungsweise Begleitung vor jeder Entscheidung über einen assistierten Suizid, damit möglichst viele Betroffene vom Suizid wieder Abstand nehmen“, sagte der Palliativmediziner: „Denn die Beratungspflicht schließt ja mit ein, Alternativen aufzuzeigen.“

Eine gesetzliche Regulierung sei zwingend notwendig, erklärte Hardinghaus: „Nicht zuletzt, weil es zumindest in einem der drei vorliegenden Entwürfe im Bundestag auch um den Ausbau der Suizidprävention geht, was wir für den wichtigeren Aspekt in dem ganzen Prozess halten.“ Denn eine gute Hospiz- und Palliativversorgung sei „immer auch eine sinnvolle Suizidprävention“, betonte der Verbandspräsident.

Suizidbeihilfe und Prävention müssen „Hand in Hand“ gehen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hatte, 2020 gekippt. Es sei ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen, wenn ein selbstbestimmtes Sterben verwehrt werde. „Das Gericht hat zwar die Regierung nicht verpflichtet, ein neues Gesetz vorzulegen, verwies aber auf die Möglichkeiten zum Schutz vor einer gefahrenträchtigen Entwicklung“, erläuterte Hardinghaus.

Ohne Gesetz würde es weiter eine totale rechtliche Unsicherheit geben, für Ärzte und Ärztinnen wie auch für schwerkranke Menschen und deren Angehörige. „Man kann eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe nicht gegen die Prävention ausspielen. Man braucht beides, beides muss Hand in Hand gehen“, sagte Hardinghaus.