OVG setzt Verhandlung zu Verdachtsfall-Einstufung der AfD fort

Es geht weiter: Die Verhandlung zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall wird am Donnerstag fortgesetzt. Mit einer Verzögerungstaktik der Partei ist zu rechnen.

Die AfD steht im Fokus des Gerichts
Die AfD steht im Fokus des GerichtsImago / Eibner

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster wird am Donnerstag das Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall fortgesetzt. Die ursprünglich für zwei Tage vorgesehene Verhandlung war am 13. März ohne Urteil vertagt worden. Die AfD-Anwälte hatten durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen die Verhandlung in die Länge gezogen. Für die mündliche Verhandlung setzte das Gericht bis zum 3. Juli vorsorglich 13 Sitzungstage fest.

In drei Verfahren geht es vor dem OVG Münster um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie die Einordnung der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall.

Mit Anträgen der AfD ist zu rechnen

Bei der Fortsetzung des Verfahrens wird mit weiteren Anträgen der AfD gerechnet. Die Partei kündigte an, weitere Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen zu benennen. Am bislang letzten Verhandlungstag vor einem Monat hatte das Gericht auf Vorschlag von Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, drei AfD-Mitglieder mit Migrationsgeschichte als Zeugen gehört.

Wenn das OVG Münster sein Urteil verkündet hat, ist eine Revision möglich. Darüber müsste dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft.