Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin (FU) verhandelt. In der ursprünglich für einen Tag angesetzten mündlichen Verhandlung wurde kein Urteil gesprochen, teilte das Gericht am Dienstag im Anschluss mit. Der Prozess werde voraussichtlich im September fortgesetzt.
Der vor mehr als einem Jahr bei einem Angriff schwer verletzte Shapira wirft seiner Hochschule vor, zu wenig gegen den Antisemitismus auf dem Uni-Campus vorzugehen. (AZ: VG 12 K 356/24). Ziel seiner Klage ist demnach eine Feststellung des Gerichts, dass die FU gegen ihre Pflichten aus dem Berliner Hochschulgesetz verstößt.
In dem Gesetz heißt es unter anderem, dass Hochschulen verpflichtet sind, „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung“ zu beseitigen.
In einem weiteren Prozess um den antisemitischen Angriff auf Shapira im Februar 2024 war Mitte April 2025 ein ehemaliger Mitstudent wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. An der FU hatte Shapira unter anderem als Administrator eine Chatgruppe geleitet und dort antisemitische Beiträge gelöscht.
FU wie Humboldt-Universität und Technische Universität in Berlin waren in der Vergangenheit Schauplatz zum Teil gewalttätiger Proteste gegen die Politik der israelischen Regierung in Nahost. Dabei wurden auch Hörsäle und Verwaltungsbüros besetzt sowie Uni-Mitarbeiter bedroht. Es entstand teilweise hoher Sachschaden.