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EU-Rückführungsverordnung: Schneller, härter und in Drittstaaten

Die EU-Innenminister wollen Abschiebungen vereinfachen und beschleunigen. Kirchen und Menschenrechtsorganisationen sind empört.

EU-Abschiebungen sollen vereinfacht werden. Geplant sind strenge Pflichten für Ausreisepflichtige, längere Haftzeiten und Rückführungszentren in Drittstaaten
EU-Abschiebungen sollen vereinfacht werden. Geplant sind strenge Pflichten für Ausreisepflichtige, längere Haftzeiten und Rückführungszentren in DrittstaatenImago / Zoonar

Die EU-Innenminister haben dem Vorschlag der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem zugestimmt. Ziel ist es, Abschiebungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. „Die Mitgliedstaaten erhalten einen deutlich besseren Instrumentenkasten, etwa für längere Haftzeiten“, erklärte der dänische Minister Rasmus Stoklund. Zudem sollen Rückführungszentren in Drittstaaten ermöglicht werden. Dänemark hat derzeit den rotierenden Vorsitz im Rat inne.

Die sogenannte Rückführungsverordnung legt auch strenge Pflichten für Betroffene fest: Sie müssen mit den Behörden kooperieren, sonst drohen Leistungskürzungen, der Entzug von Arbeitserlaubnissen oder strafrechtliche Maßnahmen bis hin zu Haft. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können mit längeren oder sogar unbegrenzten Einreiseverboten sowie Haft rechnen.

EU-Einigkeit wird etabliert

Mit der Verordnung soll erstmals ein EU-weites Rückführungssystem etabliert werden. Durch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen können Mitgliedstaaten die Entscheidungen anderer Staaten direkt durchsetzen – ohne ein neues Verfahren einzuleiten. Das soll Ausreisepflichtigen signalisieren, dass sie Rückführungen nicht durch den Wechsel in einen anderen EU-Staat umgehen können. Aktuell ist die Anerkennung noch freiwillig; die Europäische Kommission soll zwei Jahre nach Inkrafttreten prüfen, ob sie verpflichtend gemacht werden soll.

Die geplante Verordnung stößt auf deutliche Kritik: Europäische Kirchen, Hilfswerke und Amnesty International warnen vor einem repressiven Kurs. Besonders umstritten sind die Rückführungszentren in Drittstaaten. Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europäischen Parlament auf den endgültigen Rechtstext einigen.