Am Freitag stimmt der Bundestag über drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht ab. Dazu gehört auch die Juristin Brosius-Gersdorf, die in der Abtreibungsfrage eine sehr liberale Haltung vertritt.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält es für vertretbar, am Freitag die in Teilen der Union umstrittene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Auf die Frage der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch, ob er es vor seinem Gewissen verantworten könne, Brosius-Gersdorf zu wählen, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag “Ja”.
Brosius-Gersdorf war in der vergangenen Wahlperiode stellvertretende Koordinatorin einer von der Bundesregierung eingerichteten Kommission, die eine mögliche Liberalisierung der Abtreibungsregelung prüfen sollte. Sie hatte unter anderem erklärt, dass es gute Gründe dafür gebe, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Die Wahl der insgesamt drei neuen Richter soll am Freitag stattfinden.
Von Teilen der Union gibt es heftige Kritik an der Nominierung der Juristin. Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Brosius-Gersdorf weder Präsidentin noch Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann. Für die Wahl der Richter am Freitag ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Die Wahl ist geheim. Die beiden anderen Kandidaten sind die Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold und der Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner.
Die katholische Kirche hatte sich ebenfalls besorgt geäußert. Es sei Aufgabe der Politik, für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts Sorge zu tragen, so der Leiter des Katholischen Büros, Karl Jüsten. Es sei aber kein Geheimnis, dass die Kirche bei der Regelung von Abtreibungen verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile. Auch die Menschenwürde des ungeborenen Lebens stelle sie nicht infrage.