Mann wegen IS-Mitgliedschaft zu Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag ein 38-Jährigen wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Bobodzhon K. sei nach Vermittlung im Jahr 2015 von Moskau in das damals vom sogenannten Islamischen Staat (IS) kontrollierte Gebiet in Raqqa in Syrien gereist. Dort sei er nach einer militärischen Schulung Mitglied einer russischsprachigen militärischen Einheit geworden. Ferner habe er sich freiwillig für einen Militäreinsatz an der Front gemeldet und am Sturm auf einen Militärflughafen teilgenommen.

Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf den Angaben zufolge weitgehend eingeräumt. Der 7. Strafsenat bewertete die Handlungen des Angeklagten – anders als dieser selbst, der sich als Opfer des IS ansah – als täterschaftliche mitgliedschaftliche Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Die Vorsitzende Richterin Sigrid Dörmer hob dabei das Schicksal der Jesiden hervor, die unter der Herrschaft des IS besonders gelitten haben und aus deren Gruppe 10.000 Menschen ermordet wurden. Der Angeklagte habe sich in voller Kenntnis der Natur des IS in dessen Hände begeben und sich bewusst dafür entschieden, dessen Kampf zu unterstützen. Dem Angeklagten zur Last legte das Gericht vor allem, dass der IS eine ganz besonders grausame und erbarmungslose terroristische Vereinigung ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (00/1531/16.05.2024)