Malteser behandeln 15.000 Menschen ohne Krankenversicherung

Sie haben weder Aufenthaltsstatus noch Duldung – oder leben regulär in Deutschland mit nur wenig Geld und haben sie keine Krankenversicherung. Im Ernstfall sind Betroffene auf Helfer angewiesen.

Laut Malteser sollte jeder Mensch einen Arzt aufsuchen können, auch ohne Versicherung
Laut Malteser sollte jeder Mensch einen Arzt aufsuchen können, auch ohne VersicherungImago / argum

Rund 15.000 Menschen ohne Krankenversicherung haben die Malteser im vergangenen Jahr bundesweit behandelt. Im Vergleich zum Vorjahr blieb diese Zahl annähernd gleich hoch, wie die Malteser in Köln mitteilten. An 18 Standorten hätten sich von den 15.000 Patientinnen und Patienten etwa 6.700 erstmalig vorgestellt. Von ihnen waren 52 Prozent Frauen. Insgesamt hätten rund 1.100 Kinder und Jugendliche, 600 Schwangere und fast 900 Menschen über 60 Jahre Rat bei dem überwiegend ehrenamtlichen medizinischen Fachpersonal in den Notfall-Einrichtungen gesucht.

52 Prozent der neuen Patientinnen und Patienten verfügten den Angaben zufolge über keinen Aufenthaltsstatus oder machten dazu keine Angaben. Knapp 60 Prozent stammten aus Europa, davon jeder zehnte Mensch aus Deutschland und jeder vierte aus einem EU-Land. Jeder Fünfte kam aus einem europäischen Nicht-EU-Staat. Patientinnen und Patienten mit Herkunft aus afrikanischen oder asiatischen Ländern machten bei etwa gleichem Anteil insgesamt 36 Prozent aus.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine medizinische Versorgung

Wer in den Spezialeinrichtungen der Malteser behandelt wird, kann dies anonym tun. „Nach unserer Ansicht hat jeder Mensch das Recht, eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können – auch wenn er zum Beispiel keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat oder aus Scham vor Armut anonym bleiben möchte“, erklärte die zuständige Malteser-Bundesbeauftragte Gabrielle von Schierstaedt.

Menschen ohne Aufenthaltsstatus und ohne Duldung hätten grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dafür müssten sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim örtlichen Sozialamt stellen. Wegen der Übermittlungspflicht persönlicher Daten gingen viele Betroffene aber nicht zum Sozialamt und verzichteten auf eine medizinische Versorgung, hieß es: Sie fürchteten, dadurch identifiziert und gegebenenfalls abgeschoben zu werden.

„Die medizinischen Folgen etwa bei einer Schwangerschaft oder einer entzündlichen Erkrankung können gravierend sein, weshalb wir nur den Menschen an sich und nicht seinen sozialen oder aufenthaltsrechtlichen Status ins Auge fassen“, so von Schierstaedt.