Krankenhausplanung in NRW: Zweite Anhörungsrunde startet

In Nordrhein-Westfalen beginnt für Krankenhäuser die zweite Anhörungsrunde im Rahmen der neuen Krankenhausplanung für das Bundesland. Nach einer ersten Anhörungsrunde im Frühjahr geht es nun um weitere 60 sogenannte Leistungsgruppen beziehungsweise medizinische Behandlungsangebote einer Klinik, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf mitteilte. Auch Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung erhalten bis 11. August Gelegenheit, schriftliche Stellung dazu zu beziehen, welches Leistungsportfolio einzelne Häuser in ihrem Bereich vorhalten wollen.

„Diese Anhörungsschreiben sind noch keine Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser“, betonte Minister Laumann. Das bedeute, dass es noch keine Entscheidungen dazu gebe, welche Leistungen jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten könne. Das Gesundheitsministerium werte zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Anhörungsverfahren aus und treffe dann auf dieser Basis die Entscheidungen zum künftigen Leistungsumfang eines Krankenhauses. Minister Laumann kündigte an, dass bis Ende des Jahres dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten.

Die Landesregierung werde die Strukturveränderungen und Investitionen mit zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen, kündigte Laumann an. Allein für die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sollen dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Laumann will mit der Krankenhausplanung die Qualität der stationären Versorgung in der Grund- und in der Spezialversorgung verbessern sowie einem Wettbewerb der Häuser um Patienten, Fallzahlen und Personal entgegenwirken.

Die Reform fußt auf einem mehrjährigen Prozess: 2018 wurde die Krankenhauslandschaft analysiert sowie 64 somatische und psychiatrische Leistungsgruppen erstellt. Der Plan wurde dann 2022 im Landesausschuss für Krankenhausplanung Nordrhein verabschiedet. Anschließend konnten die Krankenhäuser Anträge für ihr gewünschtes Leistungsportfolio stellen und mit den Krankenkassen verhandeln. Die vorliegenden Unterlagen und Ergebnisse prüften dann Bezirksregierungen und das Ministerium. Das Land wolle Strukturen aktiver gestalten können und die Planung „nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen“ ausrichten, hieß es.