Wie die Kirchen im Norden auf das Sterbehilfe-Urteil reagieren

Deutliche Kritik am Urteil äußert der Bischofsrat der Nordkirche. Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister hat die Entscheidung dagegen begrüßt – auch aus einem persönlichen Grund.

Jürgen Blume / epd

Hamburg/HannoverBerlin. Der Bischofsrat der Nordkirche hat die Politik zu einer raschen Neuregelung der Sterbehilfe aufgefordert. In einem Statement erteilte er zugleich einer Kommerzialisierung der Sterbehilfe eine deutliche Absage. Diese sei „mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar“, sagte Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil die Schwächen der bisherigen gesetzlichen Regelung deutlich gemacht. Im Urteil heiße es aber ausdrücklich, dass der Gesetzgeber das Recht habe, die Suizidhilfe zu regulieren.

Todkranke Menschen, so der Bischofsrat, brauchten am Ende ihres Lebens die bestmögliche Hilfe und Versorgung. Jede Diskussion sollte von diesem Punkt aus geführt werden. Für diese Hilfe im Sterben seien Hospize und Palliativmedizin am besten geeignet. Sie sollten daher dringend gestärkt werden.

Bis zum letzten Atemzug

Dagegen hat der hannoversche Landesbischof Ralf Meister das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur organisierten Sterbehilfe begrüßt. „Ich glaube, dass das Urteil eine wichtige Klärung ist“, sagte der Theologe auf epd-Anfrage. „Es zeigt, dass die Würde des Menschen auch das Selbstbestimmungsrecht des Menschen beinhaltet.“ Meister ist auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Mit seiner Position weicht er von der offiziellen Linie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ab, die sich enttäuscht über das Urteil gezeigt hatte.


Meister bezeichnete die Entscheidung als richtig: „Als Christ sage ich: Die Gabe Gottes, nämlich mein Leben, hat er in meine Verantwortung gelegt. Diese Verantwortung währt bis zum letzten Atemzug. Und da ich an das ewige Leben glaube, habe ich auch die Rechtfertigung, den Zeitpunkt und die Art und Weise, wie ich sterbe, mitzugestalten.“

Gleichwohl müsse die Kirche alles tun, dass eine solche Entscheidung nicht geschäftsmäßig wie ein Marktgeschehen organisiert werde, betonte der Landesbischof. Todkranke Menschen, die ihrem Leben selbst ein Ende setzten wollten, müssten intensiv geistlich begleitet werden.

Höchst individuelle Entscheidung

Meister berichtete, er sei 19 Jahre alt gewesen, als ihn ein schwer kranker Mann, den er anderthalb Jahre lang gepflegt habe, gebeten habe, ihm beim Sterben zu helfen. „Jeder, der eine solche Frage einmal gestellt bekommen hat, erlebt, dass das höchst persönliche individuelle Entscheidungen sind.“

Der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit bedauert das Urteil. „Es wächst nun die Gefahr, dass in Zukunft Alte, Schwererkrankte und Gebrechliche zur Selbsttötung ermutigt werden“, sagte der leitende Geistliche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Er gab zu bedenken: „Das Sterben ist Teil unseres eigenen Lebens. Es darf nicht anderen, organisierten Interessen und Angeboten unterworfen werden.“

Die Karlsruher Richter haben das Gesetz zum „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gekippt. Es sei verfassungswidrig, weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränke, urteilte das Verfassungsgericht. Dieses Recht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht, sich dabei Hilfe von Dritten zu suchen, hieß es zur Begründung. Der seit 2015 geltende Strafrechtsparagraf 217 hatte die auf Wiederholung angelegte Suizidassistenz unter Strafe gestellt, um damit der Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen einen Riegel vorzuschieben.

Große Gefahr

Die führenden Vertreter der beiden großen Kirchen haben sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe geäußert. Sie hätten „mit großer Sorge“ zur Kenntnis genommen, dass das Gericht das Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid aufgehoben hat, teilten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das Urteil stelle „einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, ergänzten sie.

„Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen“, erklärten die Kirchenvertreter. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung würden, desto größer sei die Gefahr, dass sich Menschen unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Möglichkeit Gebrauch zu machen.

„An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft“, warnten Bedford-Strohm und Marx. Die beiden großen Kirchen hatten sich 2015 für das nun vom höchsten deutschen Gericht gekippte Gesetz ausgesprochen. Sie hätten die Regelung als „maßvoll“ empfunden und sie überzeuge nach wie vor, heißt es in ihrer Erklärung. (epd)