Kinderpornografie: Priester zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Er hatte mehrere tausend Dateien mit kinderpornografischem Inhalt. Dafür ist ein Priester aus Osnabrück verurteilt worden. Doch um das Gefängnis kommt er herum.

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Osnabrück. Wegen des Besitzes von Kinderpornos ist ein ehemaliger Osnabrücker Pfarrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 58-Jährige 10.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Das Amtsgericht Osnabrück befand den katholischen Priester für schuldig, sich insgesamt 6.600 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt beschafft und gespeichert zu haben. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. Der Angeklagte verzichtete darauf; die Staatsanwaltschaft will dies noch prüfen.

Was strafmildernd ist

Als strafmildernd wertete die Vorsitzende Richterin die Tatsache, dass sich der Angeklagte von Beginn an als umfassend geständig gezeigt habe. Zudem sehe er seine Schuld ein und habe sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Diese Beratung muss er laut Urteil fortsetzen und zudem eine Männerberatungsstelle aufsuchen, um Strategien gegen mögliche Wiederholungstaten zu entwickeln.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Vernehmung des Priesters fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht folgte damit einem Antrag des Verteidigers, wonach der Schutz der Intimsphäre des Angeklagten höher zu bewerten sei als das öffentliche Interesse. Zeugen und Gutachter waren nicht geladen.

Die polizeilichen Ermittlungen hätten ergeben, dass der Priester nicht selbst an der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen mitgewirkt und auch keine Dateien weitergegeben habe, so das Gericht. Ebenso wenig gebe es Hinweise, dass der Angeklagte anderweitig missbräuchliche Taten begangen habe.

Auch legale Pornobilder gefunden

Neben Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, meist in aufreizender Pose, wurden auf den Datenträgern des Mannes noch einige Hundert Darstellungen legaler Pornobilder von Volljährigen gefunden. Dies zeige, dass der Angeklagte nicht ausschließlich auf Minderjährige fixiert gewesen sei, so die Richterin.

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, also nach Ablauf der Berufungsfrist, will das Bistum Osnabrück sämtliche Informationen an die zuständige vatikanische Disziplinarabteilung übermitteln. Dort werde über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden, teilte die Diözese nach Bekanntgabe des Urteils mit. Bereits nach Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen hatte Bischof Franz-Josef Bode den Geistlichen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer entpflichtet und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet. Der Priester bleibt von allen Aufgaben entbunden.

Staatsanwaltschaft bekommt Hinweis

Die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Hannover hatte im November vergangenen Jahres einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Osnabrücker Gemeindepfarrer möglicherweise im Besitz kinderpornografischer Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Ermittler daraufhin Computer, Handys und Tablets sowie externe Datenträger. Nach Sichtung der Dateien erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. (KNA)